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anonymous
Ehemaliger
@schulli: NUR DER HSV! :cheesy:
(Quelle: Kreis Olpe )Mit der Einführung der neuen Motorradkennzeichen hat der Gesetzgeber eine Änderung bei der Ausgabe von kurzen zwei- und dreistelligen Kennzeichenkombinationen vorgenommen: Was schon seit längerem für „normale" PKW galt, gilt nun auch für Krafträder. Künftig darf an Kraftfahrzeugen keine zweistelligen (wie z.B. OE-A 2) und dreistelligen Erkennungsnummern (wie z.B. OE-A 11 oder OE-AA 1) ausgegeben werden. An Fahrzeuge werden künftig also nur noch vierstellige Kombinationen (wie OE-AA 11 oder OE-A 111) neu vergeben. Dies ist aber für die Breite des Kennzeichens nicht nachteilig, da auch vierstellige Kombinationen auf das schmalste Motorradkennzeichen (180 Millimeter) passen. In folgenden Fällen können die zwei- oder dreistelligen Kennzeichenkombinationen noch erhalten bleiben (es ist also keine Neuvergabe eines vierstelligen Kennzeichens notwendig):
Die „Kennzeichenmitnahme" (Reservierung als Wunschkennzeichen) nach Außerbetriebsetzung auf ein neues Fahrzeuge ist ebenfalls nicht möglich, wenn es sich um ein zwei- oder dreistelliges Kennzeichen handelt. Die zwei und dreistelligen Kennzeichenkombinationen dürfen künftig nur noch Importfahrzeugen zugeteilt werden, bei denen (nachweislich) die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.
- Bei einem einfachen „Umtausch" ohne Halterwechsel auf das neue Kennzeichen
- Bei einer Wiederzulassung des selben Fahrzeuges auf den selben Halter (z.B. nach vorangehender Außerbetriebsetzung)
- Bei Umschreibung (Halterwechsel) innerhalb des Kreises, wenn das Fahrzeug noch in Betrieb ist (also nicht außer Betrieb gesetzt war)
- Wenn das Kennzeichen vor dem 08.04.2011 verbindlich reserviert wurde (Verbleibskennzeichen)
- Wenn das Kennzeichen vor dem 08.04.2011 für ein Motorrad verbindlich reserviert wurde.
Bei einem einfachen „Umtausch" ohne Halterwechsel auf das neue Kennzeichen
Die „Kennzeichenmitnahme" (Reservierung als Wunschkennzeichen) nach Außerbetriebsetzung auf ein neues Fahrzeuge ist ebenfalls nicht möglich, wenn es sich um ein zwei- oder dreistelliges Kennzeichen handelt.