Sehr geehrte Damen und Herren,
über mein Autohaus wurden mir zwei Tagfahrleuchten vom Typ LGX01 montiert.
Ich hätte gern gewußt,ob diese Leuchten die ABE gemäß StVO erfüllen,bzw. darf ich sie ohne R87 Zulassung nicht betreiben?
Eine entsprechende ABE lag nicht bei.
Mit freundlichen Grüßen,
Sie benötigen keine ABE oder ein Teilegutachten/ABE, da wir eine ECE Prüfung(E Prüfzeichen) durchführen lassen haben!
Mit freundlichen Grüssen / With best regards
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meine Anfrage vom 07.03.09 nach der R87 Zulassung erneuern und gern wissen,ob ich die Tagfahrleuchten somit betreiben darf.
Mit freundlichen Grüßen,
Natürlich können sie die Tagfahrleuchten in Verbindung mit der R87 Zulassung und dem Tagfahrlichtmodul TFLM01 legal betreiben!
Mit freundlichen Grüssen / With best regards
Über mein Autohaus wurden mir zwei Tagfahrleuchten vom Typ LGX01 montiert und obwohl mir das rechtliche Betreiben versichert wurde,habe ich auf Ihrer Seite gelesen,daß die Leuchten keine R87 Zulassung haben.
Daher meine Frage nach der Zulässigkeit der Leuchten gemäß StVZO.
Mit freundlichen Grüßen,
Betreiben sie diesen Artikel mit einem Tagfahrlichtmodul als Tagfahrlicht oder ohne als Positionslicht?
Mit freundlichen Grüssen / With best regards
Die Leuchten werden über Relais-Schaltung als Tagfahrlicht betrieben.
Mit freundlichen Grüßen,
Dann ist es auch genehmigt!
Mit freundlichen Grüssen / With best regards