Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
vielen Dank fuer Ihre eMail an unsere Internet-Redaktion, welche zur Beantwortung
an die Bosch Kundenberatung KFZ-Technik weitergereicht wurde.
Im Moment kursieren Information im Internet, welche in der Tat Fzg-Besitzer dazu
Veranlassen koennten, 2-Takt-Öl dem Kraftstoff zuzusetzen, um die Lebensdauer
des Motors bzw. der Injektoren zu verbessern.
Unsere Einspritzsysteme werden auf Basis der gültigen Dieselkraftstoffnorm EN590
auf eine ausreichende Lebensdauer hin entwickelt und brauchen deshalb bei der
Verwendung normgerechter Kraftstoffe keinerlei zusätzliche Beimischungen. Durch
die Überarbeitung der EN590 hinsichtlich der zulässigen Beimischung von 5%-Biodiesel
wird die Schmierfähigkeit des Dieselkraftstoffs sogar noch erhöht!
Beimischungen zum Kraftstoff müssen, wenn die Verwendung in besonderen Fällen
angezeigt ist, vom Fahrzeughersteller freigegeben werden, weil dabei die Einsatz-
bedingungen und das Kraftstoff- und Abgassystem und der Motor berücksichtigt werden
müssen. Hinsichtlich der Beimischung von 2-Takt-Ölen müssen wir darauf verweisen,
dass wir für Schäden, die aus der Verwendung ungeeigneter Kraftstoffe herrühren,
keine Gewährleistung übernehmen können. Risiken sehen wir insbesondere hinsichtlich
Düsenverkokung, Beeinträchigung der Funktion des Partikelfilters und Unverträglichkeit
mit den Kraftstoffadditiven.
Es ist somit nicht auszuschliessen, dass nach einiger Zeit erhebliche Schäden auftreten,
die zu teuren Reparaturen zwingen. Wir raten deshalb dringend von Beimischungen in
jeglicher Form ab und damit auch von der Beimischung von 2-Takt-Ölen, zumal deren
lebensdauerverlängernde Wirkung nach unserem Kenntnisstand nicht nachgewiesen ist.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
J. G.
Robert Bosch GmbH
Automotive Aftermarket
Sales Europe Central
Kundenberatung (AA/SEC3)
Postfach 41 09 60
76225 Karlsruhe
GERMANY