Hallo, freischalten lassen musst du hier gar nichts und sollte hier beim Einbau ein kompatibler E-Satz ob 7-polig oder 13-polig ist das Egal , jedoch wenn die manuelle Rückfahrwarnung (Piepser) verbaut sind muss diese laut Einbauanweisung im Kabelstrang hinten (ist in der Einbauanl. beschrieben) ein Kabel zu trennen bzw. 1x entsprechend ein Kabel angelötet werden , ist bei entsprechender Kenntnis kein Problem .
Alles andere ist in der Regel mit passenden Steckern vorbereitet so das hier nur eingesteckt werden muss .
Einfach dir mal die Einbauanleitung bei einem AHK Anbieter als PDF runterladen (meist von Jäger) und mal durchlesen dann wirst du sehen wie es geht .
 
Ich hoffe, dass die Frage neu ist, zumindest hat die Suchfunktion nicht erbracht...
Bei einer abnehmbaren Anhängerkupplung, welchen Festpunkt wählt ihr für die Abrisssicherung?
 
Meinst du eine Abriß-bremsvorrichtung :quest: (tschuldige wenn dass kein gutes Deutsch ist, lasse mich gerne belehren)
Kannst du nicht eine zusätsliche Klemme auf der Kupplung montieren? Die gibt es doch als Zubehörteil.

Gr Nederbelg
 
Meinst du eine Abriß-bremsvorrichtung :quest: (tschuldige wenn dass kein gutes Deutsch ist, lasse mich gerne belehren)

Genau, die mein ich.

Kannst du nicht eine zusätsliche Klemme auf der Kupplung montieren? Die gibt es doch als Zubehörteil.

Also ich hab in der Fahrschule mal gelernt, dass ich bei einer abnehmbaren Kupplung das Seil nicht direkt an der Kupplung befestigen darf, sondern nur an einem Bauteil, welches direkt mit der Karroserie verbunden ist.

Gehe davon aus, dass man damit den Fall absichern möchte, wenn sich das ganze mal löst....
 
Kannst du aber ruhig um den Kugelkopf machen,da es kein Bauteil am Wagen gibg wo Du das Bremsseil befestigen kannst.

Es seiden du montierst zusätzlich deine abschlepöse.

mfg
 
Du kontest mahl auf youtube gucken: Blik op de Weg Aanhanger test ab 2.40min

Ich hoffe du sprichst/verstehst ein bischen Niederländisch.
Hier kommt ein Sachverständige ans wort, der sagt dass, das Niederländische gesetz was betrifft losbrichbremsvorrichtung falsch liegt; siehe Testversuche.

Gr Nederbelg
 
Genau darum geht es... Bei starren AHK's ist das kein Problem, da ist es rechtlich zulässig. Bei einer abnehmbaren sieht das schon anders aus.

Also sieht Nissan dort keinen speziellen Punkt vor?
 
Ich kenne zwar die Gesetzeslage nicht, aber wenn dem so ist, finde ich es doch recht merkwürdig!:shok:

Wenn die abnehmbare AHK in der Lage ist, "schwere" Hänger (bis zu ? Tonnen) zu ziehen, sollte sie auch in der Lage sein, das "Abreißseil" im Notfall halten zu können! Denn das ist schließlich dazu da, einen gebremsten Hänger zu bremsen, wenn er wie auch immer das Zugfahrzeug verlässt! Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das dünne Seil die Abnehmbare abrupft, bevor es abreißt, und wenn es reißt, bremst der Hänger ja schon...:dknow:

Ich habe mal vergessen, das Seil beim Abhängen wegzumachen. Die Bremse vom Hänger war wohlbemerkt offen, und der Hänger war leer! Es war nur ein kleiner Ruckler, bis das Seil gerissen (und die Hängerbremse ausgelöst) war. Dass dieser Ruckler in der Lage sein soll, selbst bei einem beladenen Hänger, die Abnehmbare abzurupfen, kann ich wirklich nicht glauben...:shok:
 
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