QASHQAI J11: Bestell- und Lieferthread J11

@carpe diem

biste im ADAC ? Dann maile doch mal der adac rechtsberatung und schildere dort dein Problem. Oder lass es nen Bekannten machen der ggf. Mitglied ist.
Da bekommste recht schnelle Auskunft dazu.

https://www.adac.de/infotestrat/rechtsberatung/


gruss
 
Ich sag mal:
"Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer als in der Theorie".

Aber erst noch mal probieren kann nichts schaden.

Viele Grüße
Frank
 
Neuer Qashqai

Habe am 1. Juli meinen 3. Qashqai innerhalb von sechs Jahren bekommen.
Qashqai 1.5 dCi 360 (110 PS / Diesel / EU6, Farbe Paerl White
Panorama Glasdach mit Dachreling, Haifisch-Antenne White
Bestellt am 18.03.2015
Für den Euro 6 Motor habe ich keinen Aufpreis bezahlt.
 
Vielleicht ist es ja auch die generelle Preiserhöhung von Nissan (war glaub generell so um die 350€) die vom Händler mit Euro6 eben begründet wird und an Dich weitergegeben wurde. Sollte evtl auch im Vertrag im Kleingedruckten stehen.....bei mir (DE) war eine nachträgliche Preiserhöhung auf Nachfrage ausgeschlossen und ist wohl auch gesetzlich geregelt. Andere Länder andere Regeln.....
Ist natürlich ärgerlich, wär mir aber bei der generellen Ersparnis den Ärgen nicht wert.....

Nachtrag, gerade gefunden (keine Ahnung ob das noch aktuell ist):
Erhöht der Hersteller in der Lieferzeit den Preis, kann der Verkäufer die Preiserhöhung weitergeben. Voraussetzung: Es wurde eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart, und der Verkäufer hat eine entsprechende "Preisanpassungsklausel" in seinen Bedingungen. Eine Preissenkung dagegen muss der Verkäufer nicht weitergeben. Wurde die serienmäßige Ausstattung eines Modells ohne Preiserhöhung nach der Bestellung verbessert, etwa durch eine serienmäßige Klimaanlage, hat der Kunde ebenfalls keinen Anspruch auf diese neue, zusätzliche Ausstattung.
 
.....bei mir (DE) war eine nachträgliche Preiserhöhung auf Nachfrage ausgeschlossen und ist wohl auch gesetzlich geregelt. Andere Länder andere Regeln.....


Hat seventh ja hier schon geschrieben: :link: Wenn man nach dem Text googelt findet man den Hinweis bei vielen EU-Verkäufern. Gewährleistung 2 Jahre wie in Deutschland? Pustekuchen.
 
Und was will mir der werte Auto mit diesen Zeilen sagen???


Es gibt eine moralische Position, dann das was du als Bestellung aufgegeben hast. Aus letzterem hast du theoretisch viele Rechte und kannst diese geltend machen, den Verkäufer auf Lieferung zu den alten Konditionen verklagen und dann nach weiteren drei Monaten dein neues Auto entgegennehmen.

In der Praxis kann es sinnvoll sein, noch einen Anlauf mit dem Händler zu nehmen und dann unter Vorbehalt zu zahlen um die Sache im Nachgang zu klären.
Dann kannst du wenigstens mit dem neuen Auto zum Gerichtssaal fahren.

Viele Grüße

Frank
 
Also ich hab vertraglich zugesichert die 3 Jahre Nissan Garantie und keinen Pustekuchen ;)

Es geht bei der Sache auch mehr um das Wie als um das Was. Klar gibt es AGBs, die auch in meinem Falle so aussehen, dass man Preiserhöhungen auf den Käufer umlegen kann. Aber sowas muss beleghaft sein, denn sonste könnte jeder willkürliche günstige Fahrzeuge anbieten und dann kurz vor der Auslieferung sagen "Ätschi, kostet jetzt 2000 Euro mehr" ... und der Kunde würde nach 6 Monaten als der Dumme dastehen. Ein Kaufvertag mit einem EU-Händler, der z. B. in DK für mich als Endkunden und in meinem Namen kauft (also als Zwischenhändler auftritt), ist ein Vertrag nach deutschem Recht und da gibt es zum Glück nicht soooo viele Schlupflöcher. Die Preiserhöhung muss glaubhaft nachgewiesen werden.

Hat seventh ja hier schon geschrieben: :link: Wenn man nach dem Text googelt findet man den Hinweis bei vielen EU-Verkäufern. Gewährleistung 2 Jahre wie in Deutschland? Pustekuchen.
 
Oben