korrekt; das nannte sich "Modellschriftzugentfall 0 € "
Laut § 27 KFG 1967 (4) ist das Entfernen von Typenbezeichnungen oder Markenlogos am Auto in Österreich grundsätzlich erlaubt, solange es sich dabei nicht um eine unzulässige Änderung der Fahrzeugidentifizierung handelt und das Fahrzeug eindeutig identifizierbar bleibt...., stimmt das, daß Fahrzeugmarke und Modell immer erkennbar sein muß ?