Qashqai J10: Bestellung ändern???

Hallo zusammen,

es würde mich interessieren, ob man eine verbindliche Bestellung noch nachträglich ändern kann. Ich habe meinen QQ am 16.06. bestellt mit LT im November. Nun möchte ich zusätzlich ein Automatikgetriebe ordern. Hat jemand mit einer Änderung seiner Bestellung Erfahrung?

  • Wie lange kann man nach der verbindlichen Bestellung noch Änderungswünsche anbringen.
  • Verlängert eine Änderung eventuell den Liefertermin?

Wollte mich vorher informieren bevor ich zum Händler gehe.

Gruß, Michael
 
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Hallo, rechtlich gesehen, kannst du das nicht. Vertrag ist Vertrag (Ausnahmen sind unter anderem Finanzierungen oder fernmündliche Geschäfte)
Also kommt die Kulanz ins Spiel.
Keiner wird dir wohl den Wunsch abschlagen;).
Du kannst bis ca. 10 Wochen vor Liefertermin noch Motoren und Farben ändern. Das bedeutet bis zu Beginn der Produktionsplanung.
LT ändern sich im Moment besonders bei Änderung der Felgengröße.
Dein :mrgreen: kann in der Dispo anrufen und sofort alles in Erfahrung bringen.
Viel Erfolg:exc:
(Nissan D )
 
War auch in der Situation, dass ich nicht sicher war, ob die erste Bestellung die Richtige war. Visia, weiß, 1,6l. 2 Wochen später zum Händler, wollte wegen der Änderung auf Acenta fragen.
Er sagte, ok, kein Problem, kann er machen - aber dann rutscht meine Bestellung ans Ende der Liste, also Storno Bestellung Visia, Neubestellung Acenta.
Und damit keine Lieferung vor November/Dezember.

Also, ich bin beim Visia geblieben. Den ganzen Luxus hätte ich zwar gerne, brauch ich aber nicht im Zweitwagen der Familie.
 
Hallo, rechtlich gesehen, kannst du das nicht. Vertrag ist Vertrag (Ausnahmen sind unter anderem Finanzierungen oder fernmündliche Geschäfte)
Also kommt die Kulanz ins Spiel.
Keiner wird dir wohl den Wunsch abschlagen;).
Du kannst bis ca. 10 Wochen vor Liefertermin noch Motoren und Farben ändern. Das bedeutet bis zu Beginn der Produktionsplanung.
LT ändern sich im Moment besonders bei Änderung der Felgengröße.
Dein :mrgreen: kann in der Dispo anrufen und sofort alles in Erfahrung bringen.
Viel Erfolg:exc:
(Nissan D )


Wünsche nach Abschluss eines Vertrages sind das eine, frage mich als "normaler Kunde" allerdings, woher ich wissen soll (oder kann), wann denn nun die Frist für eine eventuelle "Produktionsplanung" ist. Die Abläufe machst Du ja verstehen, andklaus, aber "Wir sind das Volk":exc:
Du gehst vielleicht als Händler von dem Wissen aus, aber der Kunde stirbt doch dumm.
 
Nein, tut der Kunde nicht da er ja vor dem Kauf und der Unterschrift beim Verkaeufer -welcher ja fuer den Haendler arbeitet- vor dem Vertragsabschluss genau ueberlegt was er braucht bzw. nicht benoetigt. Dann wird der Kaufvertrag beim Verkaeufer unterschrieben ( der dann seine Provision kassiert ) und die Sache ist rechtlich fuer beide Seiten zementiert und Glasklar.

Von daher ist ab dem Zeitpunkt der geleisteten Unterschrift prinzipiell nichts mehr veraenderbar. Allerdings wie ein Vorposter schon geschrieben hat, sind die Verkaeufer recht Kulant wenn es drum geht etwas mehr Geld absahnen zu koennen. Also wenn der Kunde doch das eine oder andere teurere "extra-gimmick" benoetigt wird der natuerlich versuchen das irgendwie hinzubekommen ( unabhaengig von dem Zeitpunkt der Produktion ) um etwas mehr Geld dran verdienen zu koennen. Das wuerde jeder von uns genauso machen.

In der anderen Richtung wird es dann natuerlich sehr schwierig, also wenn man einen Tekna in Vollausstattung mit allem Klimbim bestellt hat und sich dann 2 1/2 Wochen spaeter fuer die Spardosen-Variante entscheidet. Da wird es sehr spannend sein zu erleben wie der Haendler reagiert. Ich nehme an, der wird alle Register der Schauspielkunst ziehen und dann sagen "das geht leider nicht mehr".

Nach Vertragsabschluss gibt es eigentlich keine Fristen. Mit der Unterschrift laeuft die Bedenkfrist nunmal ab. Natuerlich kann man den Kauf noch stornieren ( jederzeit ! ) aber dann sind 15% der Kaufsumme als Schadensersatz futsch. Wenn man Stammkunde ist und dort alle Nase lang wie verrueckt Kohle in den Laden buttert also staendig neue Autos kauft, kann ein Haendler natuerlich auch auf die 15% Schadensersatz freiwillig verzichten.

Der Kaeufer hat beim Kauf natuerlich auch Rechte. Ueberzieht der Haendler die unverbindliche Lieferfrist ( die in der Regel immer unverbindlich im Kaufvertrag festgehalten wird ) um 6 Wochen kann man als Kunde noch 14 Tage einraeumen und danach dann den Vertrag stornieren. Sogar Schadensersatzansprueche ( Mietwagen ) koennein eingefordert werden...

Auch wenn in der Lieferfrist ( ich meine ab einer Lieferzeit von 120 Tagen ) sich der Preis des Wagens erhoeht, muss man das als Kaeufer leider akzeptieren und zuzahlen. Und wenn der Wagen widererwarten sogar billiger wird, hat man davon natuerlich nichts.

Alles in allem sollte man beim Kauf eines Autos vorher gruendlich (!!!) ueberlegen was man an Ausstattungsvarianten benoerigt und moechte. Ist man sich nicht sicher, sollte man mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag warten bis man 100%ig sicher ist.

Das man nach der geleisteten Unterschrift natuerlich immer zweifel hat alles richtig entschieden zu haben ist normal. Da sollte man sich nicht verunsichern lassen. Fast immer hat man die subvjektiv richtige Wahl getroffen...

Der Kunde stirbt nicht Dumm. Er hat Rechte aber auch Pflichten. Das Verttragsrecht regelt alles haarklein und das ist auch gut so fuer beide Seiten !

Gruss,
Micha

P.S: Gutes Beispiel: Eine meiner suessen hat sich einen Suzuki SUV gekauft und ohne das ich es wusste ( im grunde geht mich das auch nichts an ) einen Teil beim Haendler finanziert. Nur eine kleinere Summe, um genau zu sein lediglich 10.000 Euro. Aber 6,99% plus 3% Provision sind so happig das Sie fast 12000 Euro zurueckzahlen muss ( auf 5 Jahre ). Wenn ich das gewusst haette, ich haette der die 10 Kilo-Lappen zinsfrei in die Hand gedrueckt ( und auch erwartet das sie mich fragt ). Nunja, nun ist das ganze Vertragstechnisch so dicht, dass der Haendler BARZAHLUNG des kompletten Wagens nicht akzeptiert. Klar kann man die 10 Grands auch sofort bezahlen, aber man muesste sich teuer aus der Finanzierung rauskaufen.
 
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Hallo
Eine Deiner Süssen:quest::quest::quest:, Du bist aber ein Schelm:cool:

Peppi
 

Wünsche nach Abschluss eines Vertrages sind das eine, frage mich als "normaler Kunde" allerdings, woher ich wissen soll (oder kann), wann denn nun die Frist für eine eventuelle "Produktionsplanung" ist. Die Abläufe machst Du ja verstehen, andklaus, aber "Wir sind das Volk":exc:
Du gehst vielleicht als Händler von dem Wissen aus, aber der Kunde stirbt doch dumm.


Off-Topic:
Es wurde nur die Frage beantwortet. Lies dies bitte #1.
Wenn du bei deiner Fahrzeugbestellung etwas ändern möchtest (übrigens gibt es auch Kunden die diversen Luxus abbestellen) frag doch deinen Händler ob es möglich ist. Die Antwort war deutlich, sobald die Produktionsplanung beginnt, geht hier nichts mehr. (ca. 10 Wochen). Also was soll dein letzter Satz?
 
Ich konnte über einem Monat nach Vertragsabschluss und knapp 8 Wochen vor LT meine Lackfarbe ändern. Das Ganze hat 5 Minuten gedauert…
Na gut... es war „nur“ der Farbton… und der LT hat sich nicht verzögert.



Damaliger Beitrag





 
So direkt geht das nirgends draus hervor.

Aber in der verbindlichen Neuwagen-Bestellung steht (so oder sinngemäß):

IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.


Nimmt der Händler also ein Storno nicht an und fordert die Abnahme der Lieferung, ist bei der Weigerung ein Schadensersatz fällig.
 
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