Ärger mit dem Autohändler

Wegen Leihwagen und deinen Unannehmlichkeiten brauchste keinen Anwalt. Deinem Händler gehen diese Problemchen am Hintern vorbei. Und wegen 2 Wochen schon immer. Selbst wenn es schriftlichl. vereinbart wurde. Oder hast du es schriftlich, dass bei Lieferverzug ein kostenloses Fahrzeug bereitgestellt wird? Fahrzeugzustand/Beschaffenheit eines 8 Jahre alten Fahrzeuges ist das Thema. Alles an Verschleiß ist außen vor. Hier hast du in keinster Form Chancen. Lass ein Gutachten machen und schau in deine verbindliche Fahrzeugbestellung. Stimmt hier etwas nicht überein, hast du Chancen
 
Die Frage ist doch ob der Kaufpreis vor Übergabe des Fahrzeuges bezahlt wurde?
Genauso die Unterschrift unter dem Kaufvertrag?
Wenn ja ...:shok:
Ich hoffe das du Gut aus der Sache raus kommst.
 
Hab rechtschutz wegen Anwaltskosten mache ich mir keine sorgen.
Der Spruch ist immer gut ! :mrgreen:
Schon mal in den Bedingungen nachgelesen wann die Rechtschutz greift ?! Glaube nicht.........denn wenn der Sachverhalt wie geschildert abgelaufen ist, wird sie da überhaupt nichts übernehmen.:cool:


Abgesehen davon wenn ich ein Auto kaufe gehe ich als Laie erstmal davon aus das der Wagen vollständig ist.
Fehlt irgendwas an dem Auto was im KV vereinbart wurde ? :red:

Ich bin auch "Laie" bei Bügeleisen, aber letzte Woche hab ich es tatsächlich geschafft eins verkauft zu bekommen das bügelte. Obwohl ich kurzzeitig überlegt habe den Händler zu verklagen ( hab ja Rechtsschutzversicherung und so...) weil es irgendwie Falten reinbügelte.
Hab aber kurz überlegt.....und denke das es an mir liegen könnte.
 
Langeweile?

Dein Spruch ist ja echt geil.

Deinen aussagen zufolge muss der Wagen nicht mal reifen haben weil im KV nicht vereinbart.
mach ma schluss für heute.


Ich glaube dieser thred kann geschlossen.

Soviel Müll kann mann ja gar nicht lesen wie hier geschrieben wird.
 
Besinnt Euch bitte, hier braucht einer Hilfe bzw. Ratschläge und für den Ersteller, um Ratschläge zu geben, braucht man auch mehr Informationen.

Danke
 
Ich verstehe zwar, dass der TE frustriert ist, aber man muss nicht gleich so aggressiv auf Antworten reagieren, die so eben in einem Forum zu erwarten sind.
Auch wenn das nichts mehr hilft, wäre ein wenig mehr Realismus beim Kauf angesagt gewesen. Wenn ich denn aus dem Angebot die Tekna-Bestandteile aufsauge, dann lässt sich am Fahrzeug auch schnell nachprüfen, ob vorhanden oder nicht. Klingt zwar sicher klugscheisserisch, aber ich habe mir bei meiner Fahrzeugübernahme auch Zeit gelassen und bei einem Gebrauchten macht man das erst recht.
Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als Deine Unterlagen zusammen zu suchen, gucken ob Deine Rechtschutz das abdeckt und dann hin zum Anwalt Deines Vertrauens. Ich wünsche Dir ehrlich viel Glück.
 
Eine Möglichkeit - kostenlos - wäre erstmal die Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes. Als Kunde kann man die Entscheidung akzeptieren oder lässt es - die Werkstatt/der Händler ist daran gebunden...
 
Bezahlung ohne das neue Auto gesehen zu haben....

Ein Hallo in die Runde…. Nun weiß ich nicht, ob ich mit meinem Problem hier richtig bin… aber versuch macht klug!!! Heute komme ich von meinem Händler und habe für mein am 28.08.2015 !!! bestelltes Auto, die notwendigen Formalitäten betreffend der Anmeldung und Zulassung erledigt. Am Freitag soll ich es nun erhalten… habe dafür stolze 30.390 € zu zahlen. Soweit so gut … ich soll aber diese Kaufsumme bis Freitag auf das Konto meines Händlers überweisen… upps – dieses finde ich irgendwie eigenartig, denn ich habe dieses Fahrzeug noch nicht übernommen und weder eine Besichtigung noch eine Probefahrt und auch noch keine Mängeluntersuchung durchgeführt…. Das finde ich gelinde gesagt, nicht gerecht. Falls nun doch mit dem Fahrzeug etwas nicht in Ordnung ist, ist es von mir bezahlt und ich stelle es mir dann schon schwierig vor, dieses dann im Nachhinein zu revidieren… hat jemand einen Ratschlag, ob ich mit der Überweisung der Gesamtsumme warten soll, bis die Verkaufsverhandlungen am Freitag, nach einhergehender Kontrolle bei der Übergabe abgeschlossen sind und ich das Fahrzeug begutachtet habe und es dann als kaufwürdig Vorort per Überweisung bezahle???? Würde sehr gerne dazu Eure Meinung wissen… danke
 
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