Nur im Rahmen der aktuellen STVO...Danach wird geprüft.
Die STVO besitzt Gesetzes Charakter.
Denn Gesetze können auch geändert werden.
Und diese zeigt auf das die Schaltung der TFL nur zulässig ist, wenn das Abblendlicht an ist die TFL abgeschaltet sein müssen.
Und auch nicht gedimmt mit "An" sein dürfen.
Und da ist das Problem des Fragestellers das diese nicht ausgehen oder auch nur gedimmt sind...
Zulässig ist nun Tagfahrlicht nur noch wenn das Fahrzeuge serienmäßig mit Tagfahrlicht ausgestattet wurde. Seit 2012.
Die STVO besitzt Gesetzes Charakter.
Denn Gesetze können auch geändert werden.
Und diese zeigt auf das die Schaltung der TFL nur zulässig ist, wenn das Abblendlicht an ist die TFL abgeschaltet sein müssen.
Und auch nicht gedimmt mit "An" sein dürfen.
Und da ist das Problem des Fragestellers das diese nicht ausgehen oder auch nur gedimmt sind...
Zulässig ist nun Tagfahrlicht nur noch wenn das Fahrzeuge serienmäßig mit Tagfahrlicht ausgestattet wurde. Seit 2012.
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