So ist die Mangelbeschreibung des TÜV oder der Prüforganisationen die alle diesen HU Liste benutzen müssen...
TÜV Vorschrift zu den neuen HU-Regeln .
Die wichtigsten Änderungen bei der überarbeiteten HU-Richtlinien und Erläuterungen zu den vier
Mangeleinstufungen ....
• Hinweise, ohne festgestellte Mängel (OM),
• geringe Mängel (GM),
• erhebliche Mängel (EM),
• Verkehrsunsicher (VU)kommt die Einstufung
• gefährlicher Mangel (VM)
Die Anwendung des Mangelkatalogs und die vorgegebene Einstufung bei festgestellten Mängeln in die einzelnen Mangelklassen
durch die amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer/Prüfingenieure sind zwingend.
Änderungen und Abweichungen davon sind nicht zulässig.
Beleuchtung 4.2 Begrenzungs- und Schlussleuchten, Seitenmarkierungsleuchten, Umrissleuchten sowie Tagfahrleuchten
Zustand– Auffälligkeiten•
Funktion• Zustand 4.2.2 a) Schaltung nicht vorschriftsmäßig.
Begründung :
Tagfahrleuchten sind nur zulässig wenn Abblendlicht abgeschaltet ist.
Tagfahrlichter müssen spätestens dann automatisch leuchten,
wenn das Fahrzeug nach Einschalten der Zündung zum ersten Mal anfährt. Anforderungen bei Aktivieren weiterer Leuchten: Die Tagfahrlichter müssen bei eingeschalteten Scheinwerfern (Abblend- oder Fernlicht) automatisch erlöschen.
Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten:
§17 STVO (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Somit sind Nebelscheinwerfer, egal ob gedimmt oder unter Volllicht nicht mehr erlaubt als Tagfahrleuchten.
Tagfahrlicht: Definition & Bedeutung im deutschen Verkehrsrecht
Tagfahrlicht ist eine Beleuchtungseinrichtung an Kraftfahrzeugen, welche die Sichtbarkeit des Fahrzeugs bei Tageslicht erhöht, um dadurch das Unfallrisiko zu verringern.
Rechtliche Grundlagen
Das Tagfahrlicht ist in
Deutschland gesetzlich geregelt. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich im
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Im StVG ist in
§ 30 Abs. 1 festgelegt, dass Fahrzeuge nur mit einer den Vorschriften entsprechenden Beleuchtung am Verkehr teilnehmen dürfen. Die konkreten Anforderungen an das Tagfahrlicht ergeben sich aus der StVZO, insbesondere aus
§ 49a Abs. 3 und 9 StVZO.
Besitzer älterer Fahrzeuge können jedoch freiwillig ein Tagfahrlicht nachrüsten. Bei Verwendung von Tagfahrlicht müssen folgende Aspekte beachtet werden:
- Tagfahrlicht darf nur bei Tageslicht eingeschaltet sein,
- bei Dämmerung oder schlechter Sicht muss auf das reguläre Abblendlicht umgestellt werden,
- die Verwendung von Nebelscheinwerfern als Tagfahrlicht ist nicht erlaubt und,
- das Tagfahrlicht muss automatisch abschalten, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.
Anlage zum studieren der TÜV DEKRA HU Listen...
Die weiteren Ausführungen zu §17 bitte selber suchen , da es komplette Datenbanken sind die ich hier nicht abbilden kann..
Gruß Dickschnautze