So, heute waren wir auch mal beim TÜV wegen des Gutachtens - unser Nissan-Händler hat uns dorthin geschickt.
Unser QQ+2 2.0DCI 4x4 Automatik mit original 18"Zoll-Felgen ist nagelneu und daher haben wir von "seventh" das neueste Gutachten vom 09.07.2012 erhalten. Nochmals danke an "seventh".
Der TÜV-Mann meinte:
Das Fahrzeug muß mit den montierten Reifen vorgeführt werden und wird dann abgenommen. Es gibt eine Bescheinigung die mitzuführen ist. Gebühr ~ 50.--Euro
Das was wir haben, ist eine Teilegutachten, daß den Sachverständigen/Prüfer unterstützen soll.
Siehe in 0. Allgemeines.
Habe prüfen lassen, ob es genehmigt wird, nicht daß ich falsche Reifen kaufe. Wäre alles klar, wenn es H-Reifen wären, da nur diese im Gutachten genannt sind. Der Benziner läuft über 190 ( H ) und der Diesel lauft unter 190 und käme eigentlich mit T aus.
Also müssen bei Verwendung der 235/50R18-Bereifung nochmals 50 Euro in die Hand genommen werden um eine entsprechend Genehmigung zu erhalten?! Das Abstempeln des Teilegutachtens hat unser Nissan-Händler nicht gemacht. Er meinte es würde auch nicht ausreichen und hatte uns zum TÜV geschickt. Der Händler meinte "Der TÜV würde über Ihnen stehen" und daher könne er das Gutachten auch nicht abstempeln und unterschreiben.
Recht verwirrend alles.
Gruß, Kandaules