Natürlich ist da ein Sicherheitbeiwert eingerechnet. Die Stützlast dient dazu, dass die Federung an der Hinterachse nicht einknickt, die Belastbarkeit der Anhängerkupplung liegt sowieso ganz wo anders. Überleg mal: ungebremster Anhänger bei Vollbremsung, dass muss sie ja ab können, das sind dann 750 kg mal 9 m/s² macht 6750 N, und das ist noch kein Crash. Selbst bei einem leichten Aufahrunfall darf sich der Anhänger noch nicht selbstständig machen, da kommt dann ganz schnell eine Verzögerung von 200 m/s² zusammen, das sind dann 150 kN. Dabei darf sie verbiegen, soll sie sogar, aber nicht abreissen. Selbst wenn man relativ weichen Stahl hat, dann ist die Streckgrenze (das ist, ab wann es verbiegt) ein Drittel der Zugfestigkeit (das ist, wenn es abreisst); sind 50 kN (als Gewicht wären das 5 Tonnen). Da verreckt eher der Fahrradträger selber und fliegt durch die Gegend, lang bevor die Anhängerkupplung nachgibt. Davor, dass sich die Befestigung zwischen Anhängerkupplung und Träger löst, weil sie nicht richtig montiert wurde, oder der Stahl müde geworden ist oder korrodiert, davor hab ich viel mehr Bammel. Da muss man richtig aufpassen.