Ich möchte hier niemanden Verunsichern, sondern nur auf eine Gefahr hinweisen die leicht unterschätzt wird.
Die Aussage der Nissan Service Stelle von den
@hunterb52 diese Info hat, stelle ich nicht in Frage.
Aber sogenannte eigensichere Fahrzeuge sind nach Definition Fahrzeuge im "Serienzustand"...
Sollte Nissan, eine andere Werkstatt oder der Eigentümer selber eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen haben,
wie z.B. die allseits beliebte Anhängerkupplung ist das vorbei mit der Eigensicherheit.
Diese Veränderung führt dazu, das es sich jetzt um ein "nicht-eigensicheres Fahrzeug" handelt......
was auch für ein Fahrzeug gilt das einen kleinen Unfall hatte....
Niemanden wird bis heute, wenn er eine Privatperson ist, untersagt an seinem KFZ Arbeiten auszuführen.
Stellt sich für den Privatmann nur die Frage.....
Warum dürfen dann speziell Werkstätten, die ja Sachlich und Fachlich als geschult anzusehen sind Arbeiten nur mit Fachausbildung
oder Unterweisung (Hochvoltschein mindestens Stufe1) an einem solchen Fahrzeug arbeiten?
Vielleicht weil keine BG oder Werkstatt oder Hersteller Geld für Entschädigung, Unfallkosten oder Rente ausgeben will???
Haftungsfragen also, nicht Fürsorgefragen....mal darüber nachdenken.
Grundsätzlich sollte bei jeder Panne von E-Autos ein qualifizierter Abschlepper gerufen werden.
Hier ist wichtig, dass ausschließlich Pannenhelfer mit der Befähigung zu ‚nichtelektrotechnischen Arbeiten an HV-Fahrzeugen‘ nach DGUV-Information 200-005 Stufe 1 überhaupt ans Fahrzeug dürfen, die dann oft aus Werkstätten mit angeschlossenen Pannendiensten stammen.
Also selbst der Pannenhelfer ist besser Ausgebildet als der Privatbesitzer der ohne Hochvoltschein Stufe 1 am Fahrzeug rumschrauben darf....