Alle: Arbeiten an Hybrid und Vollelektrischen Fahrzeugen....


Off-Topic:
Worüber ich schrieb, passierte alles bevor es die NAV überhaupt gab...
 
Aber das Energiewirtschafsgesetz regelte das vor 2009, mit Inkrafttreten von 1934 auch schon...aber jetzt wollen wir es doch belassen...
 

Off-Topic:

..., sondern die steigende Gefahr
die sich aus der Unbedarftheit mit E-Fahrzeugen heute ergibt....
Natürlich darf man nicht unbedarft bei Arbeiten an E-Fahrzeugen rangehen. Dazu habe ich eine Anfrage an Nissan gestellt und folgende Rückmeldung erhalten.
Die Antriebe liegen bei Nissan Fahrzeugen in der Mitte. Bei einem einfachen Reifenwechsel oder ähnlichem kommt der Kunde also nicht in Kontakt mit Hochvoltteilen, was unsere Fahrzeuge zu sogenannten eigensicheren Fahrzeugen macht.
Unsere Werkstätten verfügen natürlich über die entsprechenden Hochvoltscheine und die dortigen Mitarbeitenden sind unterwiesen bzw. ausgebildet.
Vielleicht trägt das etwas dazu bei, evtl. Verunsicherungen zu zerstreuen.
 
Ich möchte hier niemanden Verunsichern, sondern nur auf eine Gefahr hinweisen die leicht unterschätzt wird.

Die Aussage der Nissan Service Stelle von den @hunterb52 diese Info hat, stelle ich nicht in Frage.

Aber sogenannte eigensichere Fahrzeuge sind nach Definition Fahrzeuge im "Serienzustand"...

Sollte Nissan, eine andere Werkstatt oder der Eigentümer selber eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen haben,
wie z.B. die allseits beliebte Anhängerkupplung ist das vorbei mit der Eigensicherheit.

Diese Veränderung führt dazu, das es sich jetzt um ein "nicht-eigensicheres Fahrzeug" handelt......
was auch für ein Fahrzeug gilt das einen kleinen Unfall hatte....

Niemanden wird bis heute, wenn er eine Privatperson ist, untersagt an seinem KFZ Arbeiten auszuführen.

Stellt sich für den Privatmann nur die Frage.....

Warum dürfen dann speziell Werkstätten, die ja Sachlich und Fachlich als geschult anzusehen sind Arbeiten nur mit Fachausbildung
oder Unterweisung (Hochvoltschein mindestens Stufe1) an einem solchen Fahrzeug arbeiten?

Vielleicht weil keine BG oder Werkstatt oder Hersteller Geld für Entschädigung, Unfallkosten oder Rente ausgeben will???
Haftungsfragen also, nicht Fürsorgefragen....mal darüber nachdenken.

Grundsätzlich sollte bei jeder Panne von E-Autos ein qualifizierter Abschlepper gerufen werden.

Hier ist wichtig, dass ausschließlich Pannenhelfer mit der Befähigung zu ‚nichtelektrotechnischen Arbeiten an HV-Fahrzeugen‘ nach DGUV-Information 200-005 Stufe 1 überhaupt ans Fahrzeug dürfen, die dann oft aus Werkstätten mit angeschlossenen Pannendiensten stammen.

Also selbst der Pannenhelfer ist besser Ausgebildet als der Privatbesitzer der ohne Hochvoltschein Stufe 1 am Fahrzeug rumschrauben darf....
 
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