nyhc
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@Lindacker:
Dass du gar nichts verlangen kannst, stimmt so nicht. Erstens kannst du direkt nach Ablaufen eines verbindlichen Liefertermins oder 6 Wochen nach Ablaufen eines unverbindlichen Liefertermins den Händler schriftlich zur Lieferung auffordern und damit in Verzug setzen. Wenn er dann (zwei Wochen Frist setzen) nicht liefert, kannst du in jedem Fall stornieren. Zweitens hast du möglicherweise darüber hinaus ein Recht auf Schadenersatz, das ist aber rechtlich strittig. Ich glaube inzwischen, die Chancen stehen gar nicht so schlecht. Siehe dieser Thread.
Dass du gar nichts verlangen kannst, stimmt so nicht. Erstens kannst du direkt nach Ablaufen eines verbindlichen Liefertermins oder 6 Wochen nach Ablaufen eines unverbindlichen Liefertermins den Händler schriftlich zur Lieferung auffordern und damit in Verzug setzen. Wenn er dann (zwei Wochen Frist setzen) nicht liefert, kannst du in jedem Fall stornieren. Zweitens hast du möglicherweise darüber hinaus ein Recht auf Schadenersatz, das ist aber rechtlich strittig. Ich glaube inzwischen, die Chancen stehen gar nicht so schlecht. Siehe dieser Thread.