Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Auftragsbestätigung mit Ausstattungsliste?

Hallo Leute,

ich habe meinen QQ+2 am 30.07.2010 bestellt. Einen konkreten Liefertermin habe ich noch nicht erhalten, der :mrgreen: sagte aber, dass dies im Januar 2011 der Fall sein soll.

Was ich mich jedoch frage: Warum haben alle hier im Forum, die einen bestellt haben, eine gesonderte "Auftragsbestätigung" bekommen, in der die gesamte Ausstattung aufgelistet ist?!? Ich habe lediglich ein einseitiges Schreiben erhalten, in dem steht, dass der "erteilte Auftrag eingegangen ist" und man sich "für das Vertrauen bedanke". Eine detaillierte Auflistung der Ausstattung lag dem Schreiben jedoch nicht bei.

Hat das vielleicht damit zu tun, weil ich bereits eine solche Auflistung vom :mrgreen: erhalten habe - nämlich als Angebot VOR dem Kauf....?!?

Über eine Antwort würde ich mich freuen!

GRUß...
...der PaulKey :wink:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Rechtlich verbindlich ist allein die vom Händler unterzeichnete schriftliche Auftragsbestätigung. Darin sollte mindestens, Typ, Farbe und Kaufpreis stehen. Zustzausstattungen sind ebenfalls aufzuführen. Alles was vorab vom Händler übermittelt wird, hat die Form eines unverbindlichen Angebotes.

Du solltest also die erhaltene Auftragsbestätigung dringend nachbessern lassen um eventuellen Abweichungen bei der Lieferung und dem damit verbundenen Ärger vorzubeugen.
 
Ich bin kein Jurist, aber wenn sich die Bestellung auf das unverbindliche Angebot bezieht, dann sagst Du ja, dass Du zu genau diesen Konditionen bestellen willst. Nimmt der Händler Deine Bestellung durch die Auftragsbestätigung an, dann gelten die Konditionen auch ohne dass sie nochmal explizit aufgelistet werden müssen. Ich würde mir da keine Sorgen machen. Würde der Händler Dir etwas Abweichendes liefern, dann hättest Du keinerlei Verpflichtung es abzunehmen, denn Du hast das Gelieferte ja so nie bestellt. "Zumutbare" Änderungen in der Serienausstattung ab Werk werden aber in der Regel in den Vertrag miteinbezogen und müssen akzeptiert werden.
 
Habe mit meinem Händler telefoniert.
Laut Nissanliste,"was immer das heißen mag" wird mein QQ am 04.09. angeliefert. Übergabe dann 72 Std. später.
Ich kann es nicht so richtig glauben.

erpelsdaemmer
 
Was gibt es schöneres, als Vorfreude (also nach Schadenfreude natürlich) ?

*behutsamdieTränenabtupfundüberdenKopfstreich*

LG
Michael
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist ja alles schön und gut
ABER KANN MIR JEMAND SAGEN WANN ICH ENDLICH MEINEN
QQ BEKOMME !!!!
Buuuhhhhuuuuuuuuu......!!!!!!!!!!!!!!:shout:


Gruß!
Rennsmmel
 
Rechtlich verbindlich ist allein die vom Händler unterzeichnete schriftliche Auftragsbestätigung. Darin sollte mindestens, Typ, Farbe und Kaufpreis stehen. Zustzausstattungen sind ebenfalls aufzuführen. Alles was vorab vom Händler übermittelt wird, hat die Form eines unverbindlichen Angebotes.

Du solltest also die erhaltene Auftragsbestätigung dringend nachbessern lassen um eventuellen Abweichungen bei der Lieferung und dem damit verbundenen Ärger vorzubeugen.

Das steht auf jeden Fall in der Auftragsbestätigung. Ich glaube aber, dass es keine zusätzliche Liste gibt, weil ich keine Sonderausstattung habe (einfach nur weiß, I-WAY, QQ+2). Und die gesamte Ausstattung ist im Angebot drin - der Preis ist derselbe wie im Auftrag, somit kann ich mich darauf berufen......!

Nochmals :danke:

GRUß...
...der PaulKey :wink:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben