Ein Heim für den QQ

... und achte darauf ob deine Heimatgemeinde / Stadt für einen Carpot eine Baugenehmigung haben will. Es ist soweit ich weiß von Ort zu Ort unterschiedlich.

Die Dinger benötigen aber, soweit ich weiss, eine Bauartgenehmigung, die i.d.R. mit dabei ist.
Dennoch muss, egal bei welcher Gemeinde auch der Abstand zum Nachbarn eingehalten werden.
 
Auf der von mir verlinkten Seite gibt es übrigens (ziemlich weit unten) Informationsblätter für Deutschland und Österreich zum Download, auf denen für alle Bundesländer steht, wann ein Bauantrag erforderlich ist und wann nicht.

Appis Hinweis ist natürlich richtig: Auch wenn kein Bauantrag erforderlich ist, ist der Bauherr dafür verantwortlich, geltende Bestimmungen wie beispielsweise Grenzabstände einzuhalten.
 
wow, das Teil sieht Klasse aus, würde bei uns aber nicht passen, da das Umfeld nicht so recht dazu passt (zu modern), würde mich aber mal über einen möglichen Erfahrungsbericht in Punkto Wetterkapriolen freuen.
 
Entschuldigt Leute, vor allem Licorne, aber manchmal kann Frau angesichts der Vermenschlichung a la "mein Kleiner" und "Heim für den QQ" eines Gebrauchsgegenstandes nur den Kopf schütteln. Das ist ein AUTO, welches unsereins von "A NACH B BRINGT", ja, richtig, vielleicht gepflegt werden will, aber nicht im Schlafzimmer oder sonstwo aufbewahrt werden muss. Ich freue mich ja für euch, weil ich mich auch freue, wenn ich endlich das neue Auto unterm Hintern spüre, aber Streicheleinheiten und Namenvergabe, das geht doch etwas zu weit.

Lg.

Petra
 
Duhu, extralarger, es ist nicht das erste Auto, welches ich neu erwerbe, und von daher muss ich gar nichts abwarten, denn es ist, wie es immer ist, Freude über das Neue, und aus, Sense, Pause, niente. Aber ich verstehe, das Personifizieren von Sachlichem ist nicht des fraulichen Leichtsinns :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:.

Wie ist das mit der Werbung und der Biermarke im begehbaren Schrank? IIIHHHHHIIIIIIHHHHHHHH!!!!!!!!!

PS: Wohlgemerkt, ich besitze maximal .........Paar Schuhe, damit das klar ist.
PSS: Außerdem, deine Töchter haben vollkommen Recht, is Mamasauto.
 
Entschuldigt Leute, vor allem Licorne, aber manchmal kann Frau angesichts der Vermenschlichung a la "mein Kleiner" und "Heim für den QQ" eines Gebrauchsgegenstandes nur den Kopf schütteln. Das ist ein AUTO, welches unsereins von "A NACH B BRINGT", ja, richtig, vielleicht gepflegt werden will, aber nicht im Schlafzimmer oder sonstwo aufbewahrt werden muss. Ich freue mich ja für euch, weil ich mich auch freue, wenn ich endlich das neue Auto unterm Hintern spüre, aber Streicheleinheiten und Namenvergabe, das geht doch etwas zu weit.
Petra

Also ich übersetze mal (Bitte nicht so ernst nehmen):

Heim für den QQ = Unterstellplatz für das Auto
Mein Kleiner = Mein Auto
QQ = Abkz. für Qashqai
Abkz. = Abkz. für Abkürzung
Streicheleinheiten = Autowäsche/Pflege

Einen Namen hat mein Auto noch nicht, es sei denn meine Tochter
vergibt einen (Tochter = Weiblich). Die hat nämlich schon gefragt
ob sie sich einen überlegen darf.

Zufrieden? Nein? Der Licorne klugscheisst hier rum?
Macht nix... Lass dir gesagt sein, der QQ kommt nicht ins
Schlafzimmer... Aber es könnte passieren, dass das Schlafzimmer
temporär in den QQ kommt :)

...grins...
Ich freu mich übrigens auch wenn du deinen kleinen unterm Hintern
spürst.

hand
Licorne
 

Off-Topic:
Hallo Licorne, geile:good: (super) Nummer die du hier abgibst. Man(n) (Frau) merkt, dass du einen Songwriter (Liedschreiber) in dir stecken hast. Gib doch im Quassel Thread mal was hiervon bekannt.
Oder schreibst du etwa keine Texte:quest:
036.gif
 
Nähme ich Derartiges ernst, müsste ich am Ernst verzweifeln. Hi Licorne, selbstverständlich jedem das Seine und ich wünsche Dir wohlige Temperaturen beim Rumkugeln mit deinem Kleinen :mrgreen:

Und jetzt Schluss, bevor wir uns vom Platzmeister einen Verweis einfangen.

Lg.

Petra
 
Also ich hab mich natürlich nochmal genau Informiert
über Baugenehmigungen, Bauanzeigen etc.
Das war doch recht Aufschlussreich, hier meine Erkenntnisse:

Ein freistehender Carport/Unterstellplatz ist (kann nur für
Bayern sprechen) idr. nicht Genehmigungspflichtig,
ABER und jetzt wirds irgendwie kompliziert:

Sowas gillt als Gebäude. Und wenn was Genehmigungsfrei ist,
heist, das irgendwie ja noch lange nicht, dass es dann auch
Genehmigungsfrei ist... also so irgendwie zumindest...

Jetzt kommt es darauf an, ob es ein Grenzgebäude ist oder nicht.
Grenzgebäude werfen (so heisst das, hat man mir erklärt) keine
Abstände. Das bedeutet, es müssen keine Abstände zu anderen
Gebäuden auf dem Grundstück eingehalten werden.

Jedoch dürfen auf dem ganzen Grundstück nur bis zu 50m² an
Gebäudeflächen als Grenzgebäude (Grenzgarage) verbaut sein.
Ist es mehr wäre das dann wieder Genehmigungspflichtig.

Hat man keinen Bezug zur einer Grenze (des Grundstücks) gillt,
der Carport/Unterstellplatz nicht als Grenzgebäude und wirft somit
einen Abstand. Den wirft er unnützerweise 3mtr. Dazu kommt
erschwerend, dass ein evtl. anderes vorhandenes Gebäude (Haus,
Garage, etc.) auch 3mtr Abstand wirft...

Das bedeuted nichts anderes als das ein freistehender Carport,
der nicht als Grenzgebäude gestellt wird, 6 mtr. Abstand zum
nächsten Gebäude braucht... Wohl gemerkt, genehmigungsfrei.

Hält man diesen Abstand nicht ein, wäre dass ein Anbau an
das vorhandene Gebäude, das ist dann aber Genehmigungspflichtig.


Vorsicht:
Schert man sich grad einen Dreck um den Kram, geht das nur solange
gut, wie der obligatorische Volldepp von einem näher oder entferter
wohnendem Nachbarn, einem beim Landratsamt anschwärtzt. Und
dann gibts Ärger...



Ist man sich nicht Sicher, sollte man auf der "Stadt" nachfragen, oder
noch besser auf dem Landratsamt. Den das Landratsamt ist die
Genehmigungsbehörde für solche Sachen.

Übrigens gillt ein Carport dann als Carport wenn er min. an einer
Seite offen ist.


Soweit, das, was ich bislang in Erfahrung zu diesem Thema bringen
konnte und hoffentlich verstanden hab...

PS: Ja ich finde das auch alles irgendwie seltsam. Ich hab leider
den Reiterschein für den Amtsschimmel noch nicht gemacht :sry:.

PS2: Wem das nicht verwirrend genug war, könnte sich hier
total neben die Spur bringen lassen:
Bayerisches Verwaltungsportal: Bürgerservice "BAYERN-RECHT Online"

hand
Licorne
 
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