Also ich hab mich natürlich nochmal genau Informiert
über Baugenehmigungen, Bauanzeigen etc.
Das war doch recht Aufschlussreich, hier meine Erkenntnisse:
Ein freistehender Carport/Unterstellplatz ist (kann nur für
Bayern sprechen) idr. nicht Genehmigungspflichtig,
ABER und jetzt wirds irgendwie kompliziert:
Sowas gillt als Gebäude. Und wenn was Genehmigungsfrei ist,
heist, das irgendwie ja noch lange nicht, dass es dann auch
Genehmigungsfrei ist... also so irgendwie zumindest...
Jetzt kommt es darauf an, ob es ein Grenzgebäude ist oder nicht.
Grenzgebäude werfen (so heisst das, hat man mir erklärt) keine
Abstände. Das bedeutet, es müssen keine Abstände zu anderen
Gebäuden auf dem Grundstück eingehalten werden.
Jedoch dürfen auf dem ganzen Grundstück nur bis zu 50m² an
Gebäudeflächen als Grenzgebäude (Grenzgarage) verbaut sein.
Ist es mehr wäre das dann wieder Genehmigungspflichtig.
Hat man keinen Bezug zur einer Grenze (des Grundstücks) gillt,
der Carport/Unterstellplatz nicht als Grenzgebäude und wirft somit
einen Abstand. Den wirft er unnützerweise 3mtr. Dazu kommt
erschwerend, dass ein evtl. anderes vorhandenes Gebäude (Haus,
Garage, etc.) auch 3mtr Abstand wirft...
Das bedeuted nichts anderes als das ein freistehender Carport,
der nicht als Grenzgebäude gestellt wird, 6 mtr. Abstand zum
nächsten Gebäude braucht... Wohl gemerkt, genehmigungsfrei.
Hält man diesen Abstand nicht ein, wäre dass ein Anbau an
das vorhandene Gebäude, das ist dann aber Genehmigungspflichtig.
Vorsicht:
Schert man sich grad einen Dreck um den Kram, geht das nur solange
gut, wie der obligatorische Volldepp von einem näher oder entferter
wohnendem Nachbarn, einem beim Landratsamt anschwärtzt. Und
dann gibts Ärger...
Ist man sich nicht Sicher, sollte man auf der "Stadt" nachfragen, oder
noch besser auf dem Landratsamt. Den das Landratsamt ist die
Genehmigungsbehörde für solche Sachen.
Übrigens gillt ein Carport dann als Carport wenn er min. an einer
Seite offen ist.
Soweit, das, was ich bislang in Erfahrung zu diesem Thema bringen
konnte und hoffentlich verstanden hab...
PS: Ja ich finde das auch alles irgendwie seltsam. Ich hab leider
den Reiterschein für den Amtsschimmel noch nicht gemacht :sry:.
PS2: Wem das nicht verwirrend genug war, könnte sich hier
total neben die Spur bringen lassen:
Bayerisches Verwaltungsportal: Bürgerservice "BAYERN-RECHT Online"
hand
Licorne