Servus auch aus Ö.
Mein QQ hat eine Garantieverlängerung erfahren (3 Jahre) diese läuft aber im Oktober aus.
Deckt aber auch nicht alles ab.
Mein Freundlicher hat mir das zukommen lassen.
UMFANG DER NISSAN 5 GARANTIE
4-1-1 Was ist abgedeckt?
Die NISSAN 5 Anschlussgarantie deckt die
Reparaturkosten oder, nach dem Ermessen des
Garantiegebers, die Austauschkosten (maßgeblich
ist jeweils die wirtschaftlichere Methode), die
aufgrund eines Funktionsausfalls gemäß den
Bedingungen dieser NISSAN 5 Anschlussgarantie
erforderlich werden.
Nachstehend werden ausschließlich gegen
mechanische Funktionsausfälle versicherte
Komponenten aufgeführt. Der Kunde kann in keinem
Fall eine direkte Zahlung an ihn verlangen. In den
Fällen, in denen der Kunde beschließt, das Fahrzeug
nicht zu reparieren, hat der Kunde keine Ansprüche
gegen den Garantiegeber auf eine Zahlung in Höhe der
Reparaturkosten.
Jegliche Öle oder Betriebsflüssigkeiten, die für die
Reparatur oder den Austausch der nachfolgenden
Komponenten benötigt werden, sind ebenfalls gedeckt.
Komponenten, die durch die Versicherung für
mechanische Funktionsausfälle gedeckt sind:
a) Klimaanlage: Kompressor, Kondensator und
Verdampfer; ausgeschlossen sind Leitungen,
Schläuche, Filter und Kühlmittel, sofern diese nicht
durch den Ausfall einer gedeckten Komponente
erforderlich sind
b) Bremssystem und ABS: Alle Komponenten;
ausgeschlossen sind Bremsklötze, Bremsscheiben
und Bremstrommeln
c) Zentralverriegelung: Elektrische Motoren und
Steuergeräte; ausgeschlossen sind
Fernbedienungen, Schlüssel, I-Keys und
Schließzylinder
d) Computer: Steuergeräte, Sensoren und alle
Kontrollvorrichtungen; ausgeschlossen sind
Austausche des Kabelbaums
e) Kühlsystem: Kühler, Wasserpumpe, Thermostat;
ausgeschlossen sind Kühlflüssigkeit, Leitungen und
Schläuche
f) Antriebswellen: Zweirad- und Vierradantriebswellen,
Gelenkwellen und Komponenten; ausgeschlossen
sind Gleichlaufmanschetten/Muffen/Faltenbälge
g) Achsantrieb: Differential und Getriebe, alle
selbstschmierenden Komponenten, Achse und
Achsgehäuse; ausgeschlossen sind
Befestigungsmaterialien
h) Elektrik: Elektrische Motoren, Sensoren;
ausgeschlossen ist der Kabelbaum
i) Motor: Alle selbstschmierenden Komponenten,
Steuerketten und Schienen, Einlass- und
Auspuffkrümmer, Zylinderkopf, Motorblock und
Ventildeckel; ausgeschlossen sind Antriebsriemen
für Nebenaggregate, Motorlager und Hilfsrahmenlager
und -buchsen, Leitungen und Schläuche,
Zündkerzen, Glühkerzen, Filter und Schmiermittel,
sofern diese nicht durch den Ausfall einer gedeckten
Komponente erforderlich sind
j) Kraftstoffsystem: Einspritzpumpe, Einspritzdüsen,
Steuergerät, Rail und Hochdruckleitungen;
ausgeschlossen ist der Kraftstofftank
k) Fahrerbedienelemente und Instrumentenanzeigen:
Schalterbaugruppen, Steuergeräte; ausgeschlossen
sind Tachometer/Kilometerzähler, Audio- und
Navigationssysteme, Sonnendach und Motor
l) Schaltgetriebe: Alle selbstschmierenden
Komponenten, Gehäuse, Schaltgestänge;
ausgeschlossen sind Kupplungsscheiben,
Druckplatte, Ausrücklager/integrierte
Zylinderbaugruppe und Getriebehalterungen
m) Automatikgetriebe: Alle selbstschmierenden
Komponenten, Gehäuse, Schaltgestänge,
Drehmomentwandler; ausgeschlossen sind
Getriebehalterungen
n) Heizsystem: Heizungswärmetauscher,
Bedienelemente und Gebläsemotor;
ausgeschlossen sind PTC-Heizelement und
Leitungen
o) Lenksystem: Lenkgetriebe, Lenkungspumpen,
Kreuzgelenke, Lenkwelle und Gestänge;
ausgeschlossen sind Leitungen und
Karosseriedichtungen
p) Fahrwerk: Stabilisator, Federn, Querlenker,
Aufhängungen vorne und hinten; ausgeschlossen
sind Aufhängungsbuchsen, Stabilisatorbuchsen,
Koppelstangen, Stoßdämpfer und Federbeine
q) Turbolader: Turbolader, Wastegate-Magnetschalter
und -Motor, Ladeluftkühler; ausgeschlossen sind
Ansaugrohre und Schläuche
r) Radlager: Alle Lager und Radnaben
s) Abgasreinigung: Alle Sensoren, AGR und
Abgasregelklappe; ausgeschlossen sind DPF,
Katalysatoren und Auspuffanlage
4-2 Welche Fahrzeugkomponenten sind von der NISSAN
5 Anschlussgarantie nicht gedeckt?
Die NISSAN 5 Anschlussgarantie deckt keine
Reparaturkosten oder Austauschkosten für die folgenden
Fahrzeugkomponenten ab:
Karosserie, Lackierung, Glas, Polster, Sitzgestell und -
einstellmechanismus, Teppichboden, Tür- und
Fensterdichtungen, Armaturenbrett, Verkleidungen,
Abdeckungen, Verblendungen, Verzierungen und
Verchromungen
Antennen, Spiegel, elektrische Spiegelverstellungen
sowie Spiegelglas, Schlüssel, Schlösser und
Fernbedienungen
Kabrioverdecke
Audio- und Navigationsgeräte, einschließlich
Lautsprecher, CDs und DVDs
Batterien, PTC-Heizelement, Kabelbaum
Kupplungsscheibe, Druckplatte,
Ausrücklager/integrierte Zylinderbaugruppe und
Getriebehalterungen
Auspuffanlage (Auspuffröhre, Auspuffaufhängungen,
Schalldämpfer, DPF, Katalysator)
Bremsbeläge, Bremsklötze, Bremsbacken,
Bremsscheiben und Bremstrommeln
Stoßdämpfer, Federbeine, Spurstangenköpfe,
Radaufhängungslager, Aufhängungsfedern, alle
Buchsen für Federung und Stabilisatoranbindungen
Entfaltete Airbags, ausgelöste Gurtstraffer und
Airbagsensoren
Zubehör, Bordwerkzeug, Erste-Hilfe-Kasten,
Warndreieck, Feuerlöscher
Räder und Reifen, Ventile, Reifenluftdrucksensoren,
Achseinstellung/Spureinstellung/Auswuchten
V8 Seite 3 von 6 22/03/2022
Glühbirnen, Xenonscheinwerfer, Lampen, Leuchten und
Streuscheiben, Sicherungen, Zündkerzen, Zündkabel,
Abdeckkappen des Zündsystems
Scheiben- und Scheinwerferwischerarme, Scheibenund
Scheinwerferwischerblätter, Scheiben- und
Scheinwerferwaschdüsen
Ansaugrohre, Kraftstofftank und Schläuche jeglicher Art
Verschleiß- und verbrauchsrelevante Teile und
Materialien einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Öl-
, Luft-, Kraftstoff- und Pollenfilter, Keil- und
Hilfstreibriemen, Frostschutzmittel, Flüssigkeiten,
Schmiermittel, Kraftstoff oder Öle. Frostschutzmittel,
Flüssigkeiten, Schmiermittel und Öle sind jedoch
abgedeckt, wenn ihr Austausch nach dem
Funktionsausfall einer Fahrzeugkomponente, der einen
gültigen, vom Garantiegeber als garantiepflichtig
anerkannten Schadensfall darstellt, notwendig ist.
Fahrzeugkomponenten, die einer Rückrufaktion oder
sonstigen Serviceaktion des Herstellers/Importeurs
unterliegen oder von einer Kulanzregelung erfasst sind.
5 AUSSCHLÜSSE VON DER NISSAN 5
ANSCHLUSSGARANTIE
Folgende Ausschlüsse von der NISSAN 5
Anschlussgarantie bestehen:
1. Arbeiten und Materialkosten, die aufgrund von
Verschleiß von Fahrzeugkomponenten aufgewandt
werden, unabhängig davon, ob diese
Fahrzeugkomponenten von der NISSAN 5
Anschlussgarantie abgedeckt sind oder nicht.
2. Fahrzeuge,
die in Bezug auf die Spezifikationen des Herstellers
oder anderweitig modifiziert wurden (ausgenommen
NISSAN Originalzubehör, das durch einen NISSAN
Partner angebracht wurde), oder
bei denen die regelmäßige Wartung entsprechend
den Empfehlungen und Vorgaben des Herstellers
nicht durchgeführt wurde, oder
die einem Unternehmen, das zum Zweck des
Verkaufs oder der Instandhaltung von
Kraftfahrzeugen gegründet wurde, vorübergehend
oder anderweitig gehören (aus einem Eintausch
oder Erwerb zum Zweck des Wiederverkaufs
resultierend), oder
die für Wettkampfzwecke, Testfahrten, Rallyes,
Rennen, Geländefahrten, als Mietfahrzeuge, für
Fahrschulen, als Taxis oder als Fahrzeuge des
öffentlichen Diensts einschließlich Polizeiwagen,
Krankenwagen, Feuerwehrwagen und
Militärfahrzeuge verwendet worden sind oder
verwendet werden, sofern der Garantiegeber dieser
Verwendung nicht ausdrücklich zugestimmt hat,
oder
die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind
3. Reparaturkosten oder Austauschkosten,
die von einer anderen Garantie oder Versicherung
des Kunden gedeckt sind, oder
die aufgewandt werden, um einer Rückrufaktion des
Herstellers/Importeurs Folge zu leisten, um einen
Serienfehler oder sonstige Abweichungen, die in der
Konstruktion des Fahrzeugs zwingend begründet
sind, zu beheben, oder
die nur erforderlich sind, damit das Fahrzeug eine
wiederkehrende Prüfung gemäß der StVZO
(AU/HU) oder eine andere angeordnete
Fahrzeugabnahme besteht.
4. Alle Schäden am Fahrzeug oder den
Fahrzeugkomponenten,
die dadurch entstanden sind, dass nach einem
Funktionsausfall die geeigneten Maßnahmen zum
Schutz des Fahrzeugs gegen eine Verschlechterung
des bereits eingetretenen Schadens nicht ergriffen
wurden, oder
die durch Unfall, Brand, Straftaten wie Diebstahl
oder Sachbeschädigung, Aufprall, Beschädigung
während des Abschleppens, Sach- und
Wasserschäden, Explosion, Fälle höherer Gewalt
wie Naturkatastrophen, Sturm, Blitz, Hagel,
Überschwemmung, Krieg, Unruhen oder sonstige
Umweltfaktoren oder äußere Einflüsse verursacht
wurden, oder
die durch Frost, nicht mangelbedingte Korrosion,
Verschmutzung, Feinsplitt, Baumsäfte, Salz,
chemische Niederschläge, Mangel an
Frostschutzmittel oder das Einfrieren von
Flüssigkeiten verursacht wurden, oder
die durch Veränderung der ursprünglichen
Konstruktion des Fahrzeugs (z.B. Tuning) oder den
Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht
wurden, die nicht durch den Garantiegeber
zugelassen sind, oder
die durch die Verwendung von verunreinigten,
falschen oder ungeeigneten Kraftstoffen,
Flüssigkeiten oder Schmierstoffen oder einer
Kraftstoff- oder Schmierstoff-Güteklasse, die vom
Hersteller nicht empfohlen wird, verursacht wurden,
oder
die durch unzureichende Aufrechterhaltung
ordnungsgemäßer Öl-, Flüssigkeits-, Kühlmitteloder
Schmierstoffstände verursacht wurden, oder
die durch Missbrauch, Verschulden oder
Unerfahrenheit des Garantienehmers oder des
Fahrzeugführers oder durch unsachgemäßen
Gebrauch des Fahrzeugs (Überbelastung,
Überdrehen des Motors, Ziehen eines Anhängers
oder eines anderen Fahrzeugs, der bzw. das die
maximale zulässige Anhängerlast des Fahrzeugs
überschreitet, usw.) verursacht wurden, oder
die dadurch verursacht wurden, dass die im
Kundendienstscheckheft vorgegebenen
Wartungsintervalle (zzgl. einer Toleranz von 30 Tagen
oder 1.000 km, je nachdem. was zuerst eintritt)
nicht eingehalten wurden, oder
die durch Verwendung minderwertiger, modifizierter
oder nicht durch NISSAN genehmigter Teile
verursacht wurden, oder
5. Folgeschäden jeglicher Art wie Wertverlust,
Abschreibung oder Wertminderung des Fahrzeugs,
Nutzungs- und Einnahmeausfälle, die direkt oder indirekt
als Ganzes oder in Teilen durch einen Funktionsausfall
entstehen, unabhängig davon, ob dieser durch diese
NISSAN 5 Anschlussgarantie a abgedeckt ist oder
nicht
6. Reguläre Wartung und Instandhaltung wie Rad- und
Motoreinstellung, Ersetzen von Glühlampen,
Zündkerzen, Keilriemen, Filtern, Schmier- und
Kühlmitteln, Glasschäden, usw.
7. Radauswuchten und -ausrichten
8. Alle technischen Anpassungen oder Einstellungen, die
normalerweise nicht mit dem Austausch von Teilen in
Zusammenhang stehen, einschließlich der Anpassung
oder Einstellung von Türen, Motorhaube,
Kofferraumdeckel oder Heckklappe
9. Alle Schäden oder Fehlfunktionen und ihre Folgen, die
dem Garantienehmer zum Zeitpunkt der
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Ich hoffe, der Mod bekommt keine Schnappatmung wegen dem langen Text.