Alle: Garantieverlängerung

Zumindest preislich kann man dann ja am ehesten diese beiden Angebote vergleichen:

5* Anschlussgarantie: 24 Monate/100 TKM 565 €

und

Nissan Plus Exclusive: 24 Monate / 150 TKM 593 EUR


D.h. wenn man die Kilometerbegrenzung beachtet, ist 5* deutlich teurer.

Jetzt zur Frage: Ich als (auto-)technischer Laie, kann eigentlich keinen Unterschied zwischen beiden Garantiebedingungen festmachen.(natürlich außer der Laufleistung).

Ist die 5* wirklich den Aufpreis wert? Wo ist der konkrete Unterschied?

Danke & viele Grüße,
Martin.
 
Hier die Bedingungen der Nissan 5*Anschlußgarantie
 

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  • Bedingungen 5-Sterne Anschlußgarantie.pdf
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Hab ich gestern meinen :mrgreen: auf die Garantien angesprochen als ich meinen QQ begutachtet habe. Der meinte, daß ich nur eine Garantie machen soll, welche man nach 36 Monaten abschließen kann. Und dann wird auch eine normale Gebrauchtwagengarantie die bessere Wahl sein, weil die deutlich günstiger ist, und inzwischen sollen die auch so gut wie alles abdecken was auch die zusätzliche Werkgarantie abdeckt. Zumal ich nicht viel km fahre. Was das damit zu tun hat weiß ich allerdings nicht.
 
@Qashguy,

die Km Leistung ist von Interesse weil die prozentuale Zuzahlung für Ersatzteile nach Km gerechnet wird.

Meist bis 50 000 Km keine Zuzahlung und danach pro 10 000Km meist 10%.


Gruß

Moritz.M
 
Die "Nissan Erweiterte Neuwagengarantie" gab es damals (2008) nur bei Erstzulassung. Mein :mrgreen: hat es damals aber verpennt (obwohl im Kaufvertrag), und mußte mir dann nachträglich die "Nissan Plus Exclusive" geben. Letztenendes habe ich damit Geld gespart und nun eine 150.000km Garantie.
 
Das ist genau die Frage... Du hättest nur dann Geld gespart, wenn die Garantiebedingungen wirklich gleich sind (und damit nur die Kilometerbegrenzung unterschiedlich). Aber sind sie das??

Ich werde aus den Bedingungen nicht ganz schlau...
 
Wenn man sich die Garantiebedingungen der Nissan 5* Garantie im Detail anschaut, dann lohnt sich der Abschluß meiner Meinung nach kaum. :sry:

Denn ausgeschlossen werden:

1. der gesamte Innenbereich
2. Stoßdämpfer
3. Karosserie
4. Scheibenwischerarme
5. Einstellungen von z.B. Türen, Motorhaube und Heckklappe
6. Folgeschäden

Bitte korregiert mich, aber für mich ließt sich das Ganze nach einer reinen Garantie für motor und Getriebe. Alles andere wird mehr oder weniger ausgeschlossen.

Um aber die Garantie aufrechtzuerhalten, müssen nach wie vor die jährlichen Wartungsintervalle eingehalten werden. Was an sich ok wäre, wenn nicht z.B. die Schwachstellen des QQ's - die Stoßdämpfer - ausgeschlossen wären.

Gehen also im 4. Jahr die Sitze kaputt, oder Scheibenwischerarme, oder das Lederlenkrad lößt sich auf, dann darf der Kunde das alles selbst zahlen.

Mein Verständnis einer 5* Garantie ist hier eine andere!
 
... Und damit ist die 5* auch deutlich teurer als die Nissan Classic und die Nissan Exclusive (die sich ja nur durch die anteiligen Materialkosten unterscheiden).

Die Garantiebedingungen für 5* und Nissan Classic bzw. Exclusive unterscheiden sich für mich Laien nämlich so gut wie gar nicht (abgesehen natürlich von den gestaffelten Materialkosten bei der Classic).

Oder sehe ich das falsch?

(die Bedingungen für Classic und Exclusive gab es hier: http://www.qashqaiforum.de/f26/garantieverlaengerung-300/index15.html#post63957)
 
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