Qashqai J10: Gegner verursachte Schaden, gibt mir aber seine Versicherungskarte nicht!

Ich bin kein "Streithahn", aber meine Erfahrung ist die, wenn Du Dich mit Deinem Nachbarn einigen wüdest, würde die Versicherung darauf sch....n.
Banken und Versicherungen sind staatlich geduldete Verbrecher. Deshalb schalte ich immer sofort einen Anwalt ein, mit normalem Menschenverstand kommst Du heutzutage leider nicht mehr weiter.
Bot
 
Nichts für die Poliezi, denn....

1. handelt es sich bei dem Vorfall nicht um einen Verkehrsunfall
2. liegt hier keine strafbare Handlung durch die Kinder vor (fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar).

Die Polizei wird sich der Sache nicht annehmen und den Geschädigten auf den zivilrechtlichen Weg verweisen. Auch tritt bei diesem Schaden nicht die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ein. Wenn überhaupt, dann wäre es ein Fall für die Privathaftpflicht. Hier spielt allerdings das Alter der Kinder eine Rolle, ob diese dann haftet (Kinder unter 2 Jahre = überhaupt keine Haftung; Kinder zwischen 2 und 7 Jahren = keine Haftung durch Versicherung, aber auch keine Haftung durch die Eltern. Haftung nur bei nachgewiesener Verletzung der Aufsichtspflicht = dürfte beim unachtsamen Öffnen einer Autotür jedoch nicht vorliegen).
 
Das Ein- und Aussteigen gehört zum Betrieb des Kraftfahrzeugs. Der unterliegt der Gefährdungshaftung, nicht der deliktischen Haftung. Wenn die Kinder gespielt hätten, dann wäre es ein Frage der deliktischen Haftung. Da Kinder nicht deliktsfähig sind haften sie auch nicht. Die Eltern würden nur dann haften, wenn sie ein Delikt begangen hätten, da käme Verletzung der Aufsichtspflicht in Frage. Nun müssen aber Eltern ihre Kinder bis zum 14 Lebensjahr nicht zu 100% beaufsichtigen, sondern nur im üblichen, jeweils alters- und erfahrungsmässig angemessenen Rahmen.

Bei der Gefährdungshaftung ist alles anders. Da ist es vollkommen egal, ob jemand, egal wer, schuld ist. Es reicht, wenn das Objekt der Haftung ursächlich beteiligt ist. Soweit die gute Nachricht.

Allerdings kann man den Halter nicht dazu zwingen, die Abwicklung über seine Versicherung abzuwickeln. Er kann den Schaden, wenn er das will, anders, z.B. selber ersetzen. Will der Halter den Schaden nicht ersetzen, muss man das zivilrechtlich durchsetzen. Erst wenn dann dort mangels Masse nichts zu holen ist, dann ist die Versicherung zwangsweise dran.


Off-Topic:
Wo wir gerade bei dem Thema sind: Nach dem Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen endet der Betrieb üblicherweise. Das führt immer mal wieder zu Ärger. Beispiel: Ein parkendes Auto brennt ab, Kurzschluss, und beschädigt dabei das Auto auf dem Parkplatz daneben. Das ist dann eine Frage der deliktischen Haftung. Der Halter des Fahrzeugs mit Kurzsschluss haftet nur, wen er was getan hat, was er nicht hätte tun dürfen, z.B. ohne hinreichende Sachkenntnis an dem Auto rumgebastelt hat und damit den Kurzschluss verursacht hat. Wäre die Ursache die normale Alterung der Isolation, dann hätte der Besitzer des beschädigten Nachbarfahrzeugs keine Ansprüche an den Halter. C'est la vie.


Ich persönlich würde dem Nachbarn schriftlich eine Frist setzen, und wenn bis dahin nichts passiert ist, die Sache anschliessend dem Anwalt übergeben.
 
Hallo,

hab heute mit meinem Anwalt gesprochen.

Wie schon von einigen vermutet sind Kinder bis 10 nicht haftbar, gibt da noch so Einstufungen vom Alter her aber generell kann mann sagen, Pech gehabt.

Ist nur ärgerlich, erst tut er so als würde er für den Schaden aufkommen und dann passiert nichts und hält mich hin.
Statt einfach ehrlich zu sein und z.B. zu sagen: hab mich schlau gemacht, Kinder haften nicht, tut mit leid.

Hätte ich zwar auch gekotzt aber man weiss was Phase ist.

Danke nochmal für Eure Hilfe und kommt gut durch den Winter!
 
ich habe mal das selbe Problem gehabt, mein Sohn hat die Autotür in ein anderes Auto geknallt,habe da auch gedacht kein Problem die Privathaftpflicht bezahlt,wurde dann aber von meinen Versicherungsvertreter aufgeklärt.

Der schaden wurde mit meinem Auto gemacht dann ist auch die Autoversicherung dafür zuständig.
Also es ist egal wie alt die Kinder sind der Halter des Fahrzeugs ist dafür zuständig
Der Spaß hat damals fast 1000DM gekostet.:(
 
Das will ich mal nicht glauben, das Kinder einen Schaden anrichten und dann Haftet niemend dafür.

Also wenn die Kinder mit der Autotür Dein Auto beschädigt haben, stelle ich mal folgende Fragen:

Wieso konnten die Kinder das Auto öffnen?
Hatten die einen Schlüssel dafür oder war das Auto auf?
Wenn ja, ist das schon grobe Verletzung der Aufsichtspflicht, da die Kinder das Auto hätten in Bewgung setzen können, mehr muss ich dazu wohl nicht sagen.
Ferner: kann er Beweisen das die Kinder das waren?
Wenn nein, dann Halterhaftung unter Vortäuschung falscher Tatsachen.
Wenn der Nachbar trotzdem behauptet das die Kinder das waren, dieses jedoch nicht Beweisen kann, Eidesstattliche Erklärung einfordern. Da diese Strafbewährend ist, werden dann etliche dabei schon einlenken.

Ruf bei Deiner Versicherung an, kläre den Sachverhalt, die können anhand des Kennzeichens deren Versicherung ermitteln.

Fotografiere das alles sehr sorgfälltig. Dein Auto, sein Auto.
Reiche das bei seiner Versicherung ein mit der Begründung das er der Verursacher ist und sich weigert den Schaden zu Übernhehmen.

Kläre Deinen Nachbarn auf, das wenn er nicht willig ist den Schaden zu begleichen, Du Flugblätter in der Nachbarschaft verteilen wirst womit Du Zeugen sucht, die gesehen haben, dass das die Kinder waren. Mal schauen, ob er das Zucken bekommt, wenn Du die Nachbarschaft nach Zeugen zu dem Vorfall befragst und und er in der Nachbarschaft unter Beobachtung steht.

Mir würden da noch einige Weg einfallen um Deinen Nachbarn zur Schadensbegleichung zu bringen.

Das hätte aber alles Dein Anwalt wissen müssen
 
Da hat dann ja gerade......

....ein Jurist gesprochen. Es scheint dann ja wohl eine neue Entwicklung im Schuldrecht zu geben, die ich verpasst haben muss. @pandorra: Hast Du schon mal etwas von dem Straftatbestand der Nötigung gehört? Einer Deiner Vorschläge ist wohl doch sehr grenzwertig. Da möchte ich nicht wissen, was Du noch so alles im Sinn hast, um den "Nachbarn" zu einer Schadensbegleichung zu bringen.

Und ja, es gibt sehr wohl den Fall, daß man auf seinem Schaden hängen bleibt und niemand diesen bezahlt, wenn ein Kind diesen verursacht hat. Das ist abhängig davon, wie alt das Kind ist und ab einem bestimmten Alter dann zusätzlich noch die Frage der Aufsichtspflicht.
 
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