Qashqai J11: Hagelschaden

Oha. Mein Gutachter war direkt von meiner Versicherung und bei der Begutachtung im "Beulenladen" vor Ort. Daher warscheinlich der "schnelle" Termin. Kein Papierkram für mich ... kurze Wege halt ;)

Gruss Clon
 
Hallo,

mich hat eine Werkstatt bei einem Hagelschaden, den ich nur zu eienm kleinen Teil reparieren wollte ziemlich über den Tisch gezogen. Zusätzlich wurde bei einem Vollkaskoschaden (mit Rabattretter) die Stoßstange erneuert. Bei meinen Versicherungsbedingungen steht Reparatur mit Originalteilen (mit Werkstattbindung)
Jetzt bezweifle ich, dass Originalteile verwendet wurden. (Gerade aktueller Schriftverkehr). Betrifft vor allem die Stoßstange, aber auch Zierleisten, die beim Hagelschaden beschädigt wurden.

Weiss jemand:

1. Hab ich Anspruch auf Zusendung der Lieferscheine?
2. Woran würde ich erkennen, dass es sich um Originalteile handelt?
3. Hab ich Anspruch auf die beschädigten Teile (Reparatur war vor ca. 6 Wochen, Rechnung kam vor Weihnachten)
4. Motorhaube wurde gedrückt, statt wir im Gutachten vorgesehen. erneuert, kann ich hieraus etwas ableiten.

Über den Tisch gezogen bedeutet, entgegen telefonischer Absprache, wann, was und wie gemacht wird, wurden bei der Fahrzeugabgabe einige Dokumente vorgelegt,
die ich unterschrieben habe ohne sie zu lesen. Blätter lagen übereinander (waren vermutlich Mietvertrag und 2 Abtretungserklärungen).
Versicherung hatte Teilkaskoschaden schon lange ausbezahlt und auch Meldung an HIS gemacht. Die Deckungszusage für den Vollkaskoschaden habe ich der Werkstatt in Kopie übergeben, für den Teilkaskoschaden nichts.
Bemerkt hab ich das Ganze als ich am vereinbarten Abholtermin angerufen habe und mir der Chef sagte, frühestens Mitte nächster Woche, es würden noch Teile fehlen.
So bemerkte ich was hier geplant war. Ergebnis ich hab das Geld der Versicherung zurück überwiesen.

Wäre dankbar für gute Infos.

Grüße

Bernd
 
Zum einen bleibst Du Auftraggeber, auch wenn Du die Abtretung Unterschrieben hast.

Die Werkstatt rechnet jetzt mit der Versicherung ab, die aber im Grunde bei einem Hagelschaden immer noch deine Versicherung ist.

Wenn Du davon ausgehst, das die Werkstatt nicht das beauftragte Ausführt, würde ich die Rechnung von deiner Versicherung anfordern.
Dann wird ersichtlich was genau abgerechnet wurde und ob das der Rahmen war den Du abgesteckt hattest.

Wenn anders repariert wurde als vereinbart brauchst Du einen Nachweis mit der Absprache.
Also vereinbart war eine neue Motorhaube , diese wurde nur repariert, aber von der Versicherung eine neue Haube bezahlt liegt ein Betrug vor.

Das sollte dann die Versicherung interressieren....

Auch eine Reparaturaufstellung der Werkstatt steht Dir und der Versicherung zu.

Zum einen für die Übersicht der Kosten, denn wenn die Versicherung einen Posten nicht bezahlt, kann die Werkstatt trotz Abtretung die Kosten von Dir fordern.
Auch für deine Unterlagen ist eine Aufstellung von Nöten, die beim Fahrzeug Verkauf den Schaden und die Reparatur bestätigt, im speziellen ob Angabepflichtige Neuteile eingebaut wurden. (Unfallfreiheit des Fahrzeuges)

Die Werkstatt kann versuchen sich auf Kosten der Versicherung zu bereichern, was aber schwer zu Beweisen ist, da sie Dir sicher dann keine Lieferscheine zeigen wird.
Die getauschten Teile sind auch nicht deine wenn die Versicherung diese bezahlt. Der Besitz geht wegen der Abtretung auf die Versicherung über.

Ohne Abtretung wären es deine Teile, bei Versicherungsbeteiligung gehören die Teile der Versicherung die aber eventuell diese gar nicht haben will.

Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Anwaltliche Beratung.

Gruß Dickschnautze
 
Muss die Werkstatt nicht beweisen welche Teile Sie eingebaut hat. Die Rechnungen habe ich in Kopie erhalten, die Versicherung hat schon bezahlt.
Geht mir vor allem darum ,dass ich mich nicht so übern Tisch ziehen lassen möchte.

Nachdem keinerlei Absprache eingehalten wurde bezweifle ich eben, dass der Stossfänger hinten z.B ein Originalersatzteil ist und der Schaden war minimal, deshalb bezweifle ich auch, dass die Halterungen etc. erneuert wurden. (Preis auf der Rechnung ist wie im Gutachten, würde schon sagen dass der Gutachter die Originalpreise zugrunde gelegt hat, steht auch so in meinem Versicherungsvertrag).

Kann ich als Alternative z.B. an so einem Stossfänger (hinten) erkennen wo er herkommt, bzw kann mir das der Nissanhändler bei der nächsten Inspektion eventuell sagen?

Noch ne Frage Originalersatzteil bedeutet doch Bezug über Nissan und nicht ein Teilehändler aus z.B. dem Internet.

Besten Dank

Bernd
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss die Werkstatt nicht beweisen welche Teile Sie eingebaut hat.

Erst mal eine Gegenfrage....War das eine Vertragswerkstatt von Nissan?
Wenn "Ja " währe eine Verwendung von nicht Orginal Teilen verwunderlich.
Wenn "nein" wäre es möglich mit "Ident Teilen" zu reparieren.
Diese müssen aber nicht schlechter sein als "Orginal Teile".

Einen Beweis zu fordern ist verständlich aber das es sich um Orginal Teile handelt, davon muss erst mal ausgegangen werden.
Erst bei einer Juristischen Auseinandersetzung kann das eingefordert werden, auch weil sich die Werkstatt sicherlich verpflichtet hat nur Sach und Fachgerecht zu reparieren.
Das verlangen schon die Versicherungen da sie eine lange Garantie geben.
Zum Beispiel bei der HUK bis zu 10 Jahren.

Preis auf der Rechnung ist wie im Gutachten, würde schon sagen dass der Gutachter die Originalpreise zugrunde gelegt hat, steht auch so in meinem Versicherungsvertrag.

Die Gutachten haben alle ein Programm mit den aktuellen Ersatzteilpreisen und ein Berechnungsprogramm das alle Arbeitsschritte auflistet und ausrechnet.

Kann ich als Alternative z.B. an so einem Stossfänger (hinten) erkennen wo er herkommt, bzw kann mir das der Nissanhändler bei der nächsten Inspektion eventuell sagen?

Das kann ich nicht genau Beantworten, aber es könnte schwer werden.

Es gibt Orginal Teile die ab Werk schon Lackiert sind (Stoßstange bei Ford) andere werden erst Lackiert um altersbedingte Farbänderungen auszugleichen.
Dann werden Aufkleber mit Ersatzteilnummern entfernt bei den anderen Teilen nicht.
Wenn diese noch irgendwo vorhanden sind hat der Nissan Händler es einfacher herauszufinden ob Orginal Teile verbaut wurden.

Gruß Dickschnautze
 
Nein, es ist Karosseriefachbetrieb und eine Partnerwerkstatt der Versicherung. Der Schaden wurde dort begutachtet. Während der Begutachtung hab ich dem Sachverständigen einen kleinen Schaden an der Stoßstange gezeigt. Beim Gespräch hab ich ihm mitgeteilt, dass ich eine AHK einbauen möchte und mich der Hagelschaden nicht stört.
Daraufhin hat er mir empfohlen, mit dem Besitzer der Werkstatt zu reden, den Vollkaskoschaden mit dem Rabattretter reparieren zu lassen, dabei die AHK einzubauen und die Haube für kleines Geld drücken zu lassen.
Etwa eine Woche später habe ich angerufen, meine Wünsch vorgetragen und einen Termin vereinbart, eine weitere Woche später. Zum Drücken der Haube hat der Besitzer gesagt, so wie er es in Erinnerung hat müsste ich mit etwa 250€ rechnen. Zu diesem Zeitpunkt war der Hagelschaden schon ausbezahlt an mich. (Hab ich dann zurücküberwiesen)
Als ich dann Montag morgens um 8 (musste rasch zur Arbeit) das Auto abgab war schon alles vorbereitet, es lagen einige Zettel aufeinander, die ich unterschrieben hab, leider ohne sie zu lesen.
Ich gab ihm noch eine Kopie der Deckungszusage für den Vollkaskoschaden, für den Hagelschaden nichts. Ich denke er hat ohne Gutachten repariert, damit er mit der Versicherung keinen Kontakt aufnehmen musste, sonst wäre die Reparatur des Hagelschadens für ihn ins Wasser gefallen.
Beweis: Haube gedrückt, nicht wie im gutachten erneuert.
Ich vermute es waren 2 Abtretungen und der Mietwagenvertrag, habe jetzt die Versicherung angeschrieben, dass ich die Unterlagen die ich unterschrieben habe und die er vermutlich an die Versicherung weiterleiten musste, gerne hätte.
Dann sind wir raus, er übergab mir den Leihwagen und auf mein Nachfragen sagte er Donnerstag evtl Freitag wäre das Auto fertig. Am Donnerstag abend habe ich angerufen und er sagte, es würden Teile fehlen, deshalb erst Mitte nächster Woche.
Aufgrund meiner Nachfrage, welche Teile, stellte sich heraus, dass Teile für den Hagelschaden fehlen. Die Chromblenden wohl für die Fenster. Später stellte sich heraus, der Stossfänger war auch noch nicht da. Mit der Versicherung telefoniert, ich könnte mit ihm selber abrechnen oder das Geld zurück überweisen. Das hab ich getan weil ich nicht noch mehr zwischen die Fronten wollte.
Jetzt habe ich vor Weihnachten die Rechnungen für die Kaskoschäden in Kopie erhalten, sowie die bis jetzt noch offene für den Einbau der AHK.
Hier bestreite ich jetzt, dass ich einen konkreten Auftrag gegeben habe und schriftlich hat er wohl für gar nix einen unterschriebenen Werkstattauftrag.
Laut Gutachten hätte die Haube getauscht werden sollen, ist aber eindeutig nur gedrückt, aber auch so abgerechnet. Den Stundensatz vom Gutachter hat er um 4% erhöht (vor MWST).
Mir geht’s darum, dass ich ziemlich angesäuert bin, weil man so nicht mit Kunden umgeht. Habe mich sicherlich nicht sonderlich schlau verhalten, aber ich ging bei einer Partnerwerkstatt der Versicherung davon aus, dass diese seriös arbeitet. Mit der Versicherung selber hatte ich noch nie Probleme, die arbeitet nach meinem Empfinden kundenfreundlich und sauber.
Das macht der nicht nur mit mir so.
Originalteile stehen bei mir Versicherungsvertrag Select ausdrücklich drin. Wenn im Internet guckst kostet der Stossfänger ca. 150€ weniger. (Lackierung wurde extra berechnet). Bei Glasteilen Erstausrüsterqualität.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der zentrale Aspekt des Vertrags ist die Willenserklärung.

Sie steht dafür, dass jede Vertragspartei aus ihrem eigenen freien Willen heraus ein Angebot abgibt bzw. ein Angebot annimmt.
Das Absprachen nicht eingehalten werden ist unschön und sollte nicht vorkommen.

Jetzt zu deinen Ausführungen.....

Der Vollkaskoschaden wurde repariert und mit der Versicherung abgerechnet.
Gleichzeitig eine AHK eingebaut, die Du aber nur nebenbei erwähnt hast.

Das kann man als mündlichen Auftrag deuten, und wie die Werkstatt das verstanden hat ist zu klären.
Es benötigt für die Arbeit auch keinen schriftlichen Auftrag.
Ein Vertrag kommt auch mündlich zustande....

Ein Vertrag ist eine"Gegenseitige Willenserklärung" die aber keine Schriftform vorraussetzt.
Damit ist das was ihr Inhaltlich "geäußert habt" Gegenstand des Vertrages.

In wieweit das eingehalten wurde und zu welchen Konditionen kann dann von Aussenstehenden sehr schlecht beurteilt werden.

Zu der Motorhaube kann dann nur noch festgestellt werden das die Reparatur wie berechnet ausgeführt wurde.
Ob das so in Ordnung geht ist nur zwischen der Versicherung und der Werkstatt zu klären da Dir nur eine fachgerechte Reparatur zusteht.
Nach Meinung der Versicherung ist diese mit "Drücken" der Motorhaube ausgeführt und bezahlt worden.

Nur wenn es Beanstandung zur Qualität gibt hast Du da weitere Rechte, aber dann gegen die Versicherung die eine Nachbesserung beauftragen muss.

Die Überschreitung des Stundensatzes ist zulässig bis in der Regel um ca 10%.
Dann kann eine Begründung eingefordert werden, und wie hoch die Erastzteilpreise vom Internet abweichen, ist irrelevant.

Da es sich um einen freien Unternehmer handelt , kann er seine Gewinnspanne frei festlegen.

Das ist das Problem mit selekt Tarifen von Versicherungen. Vorteil geringerer Beitrag, Nachteil kein Einfluss auf den Preis und der Reparaturart.

Dein Problem ist nicht mal eben zu lösen, und mein Vorschlag ist die Schiedsstelle des KFZ Handwerk.
Deren Spruch ist für die Werkstatt verbindlich.

https://www.kfz-schiedsstellen.de/

Keine Rechtsberatung und nur meine Meinung

Gruß Dickschnautze
 
Hallo Dickschnautze,
Danke schön!
der ist in keinem Verband. Muss mal sehn was ich mach, Rechtsschutzversicherung ist auf alle Fälle vorhanden (bei mir).
Zum Thema Ersatzteile, bei mir steht im Vertrag ausdrücklich und deutlich das Originalteile verwendet werden, und das denke ich muss die Werkstatt mir nachweisen. Deshalb hacke ich so darauf rum.
Denn dann könnte ich dies bei der Versicherung reklamieren. Hat er die verwendet ist bis auf die Haube und die fehlende Reparaturabsprache alles in Ordnung. Wobei ich denke, wenn der Sachverständige der Versicherung im Gutachten die Haube tauscht und die Werkstatt einfach ausbeult (drückt) ohne dies mit mir abzustimmen ist das nicht in Ordnung, denn das Gutachten ist die Grundlage der Arbeiten. Ich denke das der Wertverlust bei einer reparierten Haube höher ist als bei erneuerten.
Wie Siehst Du das mit dem Wertverlust?
Ich lass das jetzt grad mal über den Rechtsschutz klären ob ich Anspruch auf einen Nachweis (Lieferschein) habe, ob Originalteile verbaut wurden.

Select bin ich gerade dabei weg zu lassen ab 2019.

Grüße Bernd
 
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