A
anonymous
Ehemaliger
Dein :mrgreen: ist da nicht verantwortlich und es hat nach meinem Verständnis auch nichts mit der Marge zu tun.
Nissan Vertragshändler haben einen Vertrag mit dem Importeur. Hier z.B. mit Nissan Deutschland. Die dänischen Händler haben einen Vertrag mit Nissan DK. Somit läuft das alles über die Vertragspartner. Ein reiner EU Händler hat mit niemanden einen Vertrag. Die zählen zu den GW Händlern und sind Frei.
Hier in D hat man eine Lösung gefunden. Sollte auch klar sein, dass Nissan D nur für Fahrzeuge haftet, die über ihren Tisch gehen.
Bleibt also für EU Käufer nur der oben genannte Weg, oder evtl. ein Schreiben an Nissan Europa. Ich weiß aber hier nicht, ob die sich solcher Sachen annehmen. Evtl. verweisen die auch Nissan DK oder wem auch immer. Versucht es einfach.
Nissan Vertragshändler haben einen Vertrag mit dem Importeur. Hier z.B. mit Nissan Deutschland. Die dänischen Händler haben einen Vertrag mit Nissan DK. Somit läuft das alles über die Vertragspartner. Ein reiner EU Händler hat mit niemanden einen Vertrag. Die zählen zu den GW Händlern und sind Frei.
Hier in D hat man eine Lösung gefunden. Sollte auch klar sein, dass Nissan D nur für Fahrzeuge haftet, die über ihren Tisch gehen.
Bleibt also für EU Käufer nur der oben genannte Weg, oder evtl. ein Schreiben an Nissan Europa. Ich weiß aber hier nicht, ob die sich solcher Sachen annehmen. Evtl. verweisen die auch Nissan DK oder wem auch immer. Versucht es einfach.