pandorra
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Zum Thema Kennzeichenbeleuchtung beachte man die:
StVZO § 60
Die Beleuchtungseinrichtung muss nach §22a Abs.1 Nr.21STVZO Bauartgenehmigt sein!!
Weitere Vorschriften 76/756 EWG i.V.m. ECE R48; §60STVZO
und siehe auch § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Grundsätzlich sind SMDs/LEDs nicht verboten wenn sie den Vorschriften entsprechen. S.o.
StVZO § 60
Die Beleuchtungseinrichtung muss nach §22a Abs.1 Nr.21STVZO Bauartgenehmigt sein!!
Weitere Vorschriften 76/756 EWG i.V.m. ECE R48; §60STVZO
und siehe auch § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Grundsätzlich sind SMDs/LEDs nicht verboten wenn sie den Vorschriften entsprechen. S.o.