Qashqai J10: Leasing-Rückgabe

Bei QQ-Klasse ist das sicher noch kein Problem.
Die richtig großen Leasingprobleme kommen ab diesem Jahr, wenn bei den großen Nobelmarken die Leasingrückläufer kommen. Die Händler haben vor der Krise mit vieeeel zu großen Rückkaufwerten kalkuliert, um den Absatz anzuheizen (jaja, wird schon immer so weitergehen) - jetzt sind die Kisten aber nix mehr wert, weil der Markt am Boden ist. Auch die Firmen sparen jetzt bei der Anschaffung der Dienstwagen.
Jetzt wird nach den Herstellern gerufen, um eine Händlerpleitewelle zu verhindern. Auch ein Teil der Blase :cool:
Bei denen möchte ich jetzt keinen Wagen zurückgeben müssen, da wird nach den kleinsten Schrammen gesucht, um ein Teil der Kosten wieder reinzuholen.
 
Sorry dass ich diesen alten Schinken wieder herauskrame, aber ich wusste nicht ob ich dafür einen neuen Thread eröffnen sollte. Daher die Bitte an die Mods, notfalls verschieben! :sry:
Ich stehe nun vor folgenden Fragen, bzw. folgender Situation:
Am 11. Februar 2011 geht mein altes Fahrzeug zur Begutachtung an den Händler, bzw ich habe ein Gespräch mit ihm. Das Leasing läuft zum Ende des Februars aus. Da ich mir inzwischen einen Qashqai bestellt habe, werde ich bei diesem Händler weder den alten Wagen auslösen noch einen neuen leasen.
Wie sieht es nun mit folgenden Punkten aus:
Muss ich TÜV, Inspektion und neue Bremsen nun selber zahlen, obwohl der Wagen zurückgeht? Da der Wagen ja im Februar zurück geht, ist da auch der TÜV noch gültig. Neue Bremsen sollen mich fast 500 € kosten, das sehe ich nicht ein da dieser Wagen ein absolutes Montagsauto ist.
Darf der Händler mir diese Kosten in Rechnung stellen?
Ich bitte um Hilfe da mir bisher niemand diese Fragen genau beantworten konnte.

Liebe Grüße
Anke
 
Hallo,
also ich denke wenn das Auto jetzt noch TÜV hat, kann/darf dir der Händler das nicht in Rechnung stellen. Wenn die Bremsen noch fahrbar sind, denke ich auch, dass es das Problem des Verkäufers ist. Wenn er einen Käufer findet, der das nicht bemerkt, ist er glücklich, ansonsten macht er das zum Selbstkostenpreis.
Gruß
hgs78
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Anke.
Da du ein Restwertleasing (sofern ich mich recht entsinne) bei einer freien Bank abgeschlossen hast, sind einige schon genannte Hinweise hier für dich nicht sinnvoll. Sofern du dich mit deinem Händler nicht einigst, wird dieser alles der Leasinggesellschaft (LG) abgeben. Das Fahrzeug wird von der LG versteigert. Alle Minderwerte gehen zu deinen Lasten. Selbstverständlich kannst du einen eigenen Gutachter beauftragen. Letztendlich streitest du dich mit der LG rum. Deinem Händler ist das in dem Fall völlig egal, da du deinen NW bei einem anderen Händler gekauft hast.
TIPP: Einige dich mit einem der beiden Händlern.

Zum KM Leasing.
Schön zu lesen, dass einige hier bei der Rückgabe keine Probleme hatten. Liegt sicherlich auch daran, dass zum einem die Kalkulation des Händlers vernünftig war und zum anderen ein Neukauf getätigt wurde.
Normale Gebrauchsspuren darf der Händler nicht in Rechnung stellen. Nur was sind Gebrauchsspuren und welchen Umfang dürfen diese haben. Unendlich viele Urteile gibt es hier.
U.a. (Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor)
Diese Urteile füllen Bücher ohne Ende und der Katalog hierfür ist genau so dick.
Letztendlich kann ich im Streitfall nur empfehlen einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Leute wissen genau was abzugsfähig ist und was nicht.
Bsp.: Ist eine "normale Gebrauchsspur" ein kleiner Kratzer neben dem Türschloss. Ein 30cm langer Kratzer im Kotflügel jedoch nicht mehr.
Eine kleine Beule von der Tür des Nachbarparkers muss er akzeptieren, eine tiefe Beschädigung des Radlaufes nicht.
Reifen müssen lediglich TÜV-konformes Restprofil ausweisen. TÜV spielt keine Rolle, sofern nicht abgelaufen u.s.w.
Bei vorhanden Schäden ist ein professioneller Autoaufbereiter zu empfehlen. Da hier bei der Rückgabe u. U. die dann höhere Lackschichtdicke beanstandet werden könnte, bitte die Rechnung des Aufbereiters vorlegen. Dann wird euch jeder Richter Zuspruch erteilen. Abzugsfähig sind Smart Repair Reparaturen nicht!
Sehr wichtig ist es, bei der Rückgabe und erfolgter Begutachtung sofort ein abschließendes Protokoll anzufertigen und dieses von beiden Parteien unterschreiben zu lassen. "Machen wir morgen" o.ä. darf man keinesfalls akzeptieren.
Viel Glück
 
Und wie sieht es z.B. mit leichten Steinschlagschäden auf der Motothaube aus? 2-3 kleine-wirklich kleine- Lackabplatzer durch Steinschlag. Wurden zwar mit Original Hersteller Lackpinsel+Klarlack ausgebessert, sind aber natürlich noch zu sehen ( Nachtblauer Metalliclack ). Normaler Verschleiß, der durch die Leasingrate ( KM-Leasing) abgedeckt ist, oder nicht?
 
Hallo Bruce58. Von deiner Beschreibung her wird das möglicherweise nicht zu normalen Gebrauchsspuren zählen. (km? Alter?)
Lass es rechtzeitig vor der Rückgabe von deinem Händler begutachten und dir die evtl. Kosten aufzeigen. Du kannst dann selbst entscheiden wer das i.O. bringt. In dem Fall handelt es sich um keine große Investition. Beachte immer, dass eine zeitwertgerechte Instandsetzung ausreichend ist. Du musst keinen Neuwagen abgeben.
Evtl. lassen sich Minderkilometer mit diversen Kleinigkeiten verrechnen.
 
War heute beim Händler. Motorhaube soll lackiert werden + eine hintere Tür ebenso wegen 2 grösserer Kratzer. Dass Ganze soll dann 950,00 EUR kosten + Bremsbeläge vorne und hinten ( sind wirklich auf ).
Werde jetzt mal beim Lackierer vorbeifahren und dort mal nach dem Preis fragen.
P.S.: Es handelt sich bei mir übrigens nicht um ein Leasing sondern eine Renault-Finanzierung auf 4 Jahre zu einem garantierten Rücknahmepreis ( ausgenommen Mehrkilometer und eben die oben beschriebenen Dinge). Ist glaube ich auch ein Unterschied zum Leasing, was die Bewertung des Fahrzeuges bei der Rückgabe betrifft, denke ich.Bei den Leasingraten sind gewisse Lackschäden sicherlich eher durch die Leasingrate abgedeckt, als bei einer Finanzierung, oder?
 
Ist glaube ich auch ein Unterschied zum Leasing, was die Bewertung des Fahrzeuges bei der Rückgabe betrifft, denke ich.Bei den Leasingraten sind gewisse Lackschäden sicherlich eher durch die Leasingrate abgedeckt, als bei einer Finanzierung, oder?

Nein, ist im Prinzip das gleiche. Finanzierung ist eine andere Rechtsform. Aber egal. In der Rate einkalkulierte Schäden gibt es nicht. Es regelt sich dann natürlich durch den geringeren Restwert bei vielen KM. Und wenn du bei der 3-Wege Finanzierung viele KM angibst, dann sinkt die Schlußrate natürlich auch. Letzendlich muß das Fahrzeug in einem dem Alter üblichen Zustand sein.
Diese sogenannten 3 Wege Finanzierungen bringen oft den gleichen Stress.
Also Haube und Tür lackieren, sowie die Bremse komplett erneuern ist mit 950,- im normalem Bereich, aber durch eine private Rep. bestimmt etwas günstiger zu haben. (Smart Repair pro Teil rund 120,- plus Bremse)
Viel Erfolg
 
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