Es geht hier nochmal um die Problematik gedimmte TFL, erlaubt oder nicht.
Gedimmt haben sie die Funktion eines Positionslichtes.
Dazu steht in der STVO:
....müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein,
- bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf.
- Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. ........
Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten.
Auszug Ende
Verfügen also die TFL in ihrer Zulassung über den Prüfbuchstaben "A" dürfte bei den TFL nichts gegen das Dimmen sprechen, denn sie sind genau die 40cm von der äusseren Kante der Karosserie entfernt, wenn man sie so einbaut wie von unserem Forumsmitglied weiter oben beschrieben (Daylight4)!