Qashqai J11: Leermasse meines J11?

Hallo, um mit meinem J11 meinen ungebremsten Bootsanhänger mit 100 km/h Zulassung ziehen zu dürfen, muss das ziehende Fahrzeug eine Leermasse von wenigstens 1500 kg haben. Unter dem Punkt G der Zulassungsbescheinigung ist unter G angegeben: 1385 - 1521 (kg). Wo und wie kann ich erfahren, was mein Fahrzeug genau wiegt, oder muss ich es verwiegen lassen?
Vielen Dank für Informationen.
 
Das wirst du ohne Wiegen nicht rausfinden. Leider sind die Angaben in den FZ-Papieren darüber eher ungenau, ebenso wie die Fahrzeugbreite.
Bei Genossenschaften und bei größeren Firmen kannst du dein Wagen wiegen lassen.
Meistens gegen ein Geldstück für die Kaffeekasse.
Viele Grüße Mainy
 
Habe hier eine Ausführliche PDF gefunden die zwar nicht auf das Gewicht vom QQ im Speziellen eingeht, sondern auf den Anhänger.

http://www.unsinn.de/fileadmin/user_upload/unsinn/Interessant/100_kmh_tuev_sued.pdf

So wie ich das lese ist es auch Wichtig was dein ungebremster Bootsanhänger als zulässiges Gesamtgewichtes hat.

Wenn er zu schwer währe ist das Gewicht des Zugfahrzeuges , egal ob 1385 oder 1521kg nicht zulässig.

Und die Grenze 1500kg habe ich da nicht gefunden.

:)
 
Bei ungebremsten Anhängern bezieht sich die zulässige Anhängelast normalerweise bei 80 km/h auf die Angaben in der Zulassungsbescheinigung in Punkt 0.2. Das sind bei meinem Wagen 692 kg.
Bei ungebremsten Anhängern bezieht sich die Anhängelast bei der 100 km/h Freigabe rechnerisch auf das zul. Gesamtgewicht des Anhängers. Das sind bei meinem Anhänger 450 kg. Neben anderen Vorschriften, wie z.B. Reifenvorschriften, darf lt. TÜV-Gutachten die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht unter 1500 kg sein.
Es ist auch nicht zulässig, das 100 km/h Schild abzubauen und den Anhänger dann eben mit 80 km/h zu fahren. Dann müsste ich ihn beim Verkehrssamt oder sonst wo wieder offiziell "zurückschreiben" lassen.
Na ja, ich muss mal sehen, ob ich eine amtliche Wiegebescheinigung bekomme, z.B. bei unserem TÜV hier, mit mir, einem vollen Tank, viel Werkzeug und einem passenden Reserverad:smile:. Dann habe ich was in den Händen.
(Ich hatte bisher einen DB 320 CDI T-Modell. Da hatte ich noch Luft nach oben:cheesy:)
 
Hi, was in der Zulassungbescheinigung steht ist irrelevant. Da sind alle Motorvarainten aufgeführt mit allen Austattungsvarianten. Und man muss trotdem davon ausgehen, das die kleinste Angabe nicht stimmt, weil in D mehr Ausstattung drin steckt als die Minimalvariante.
Das echte Gewicht stellt man am einfachsten fest wenn man auf eine Waage der Abfallentsorgung fährt ..
Wahrscheinlich braucht man wegen des Anhängers aber eine offizielle Wiegung mit Bescheinigung ... TÜV fragen. Wahrscheinlich können die auch selbst wiegen.
 
...und evtl. bei dir um die Ecke bei Europs größtem Kupferhersteller?
Den solltest du kennen; ist ja gleich an der A255. Die haben eine Waage :smile:.
 
Danke zusammen. Schrieb ich ja schon. Der TÜV (mit geeichter Waage) und die Zulassungsstelle sind bei mir direkt um die Ecke:). Da fahre ich dann wohl mal hin.
 
Hallo Dieter,

Ich gebe Ihnen gerne Auskunft.
Und zwar ist das so geregelt, das bei den neueren Fahrzeugen immer von-bis Angaben vergeben werden. Im Fahrzeugschein sind alle Grunddaten Vorhanden, wenn bei Punkt G zwei Gewichtsangaben stehen hat das folgengenden Grund:

-Leermasse ohne Zusatzanbau oder Sonderausstattungen= kleinste Angabe
-Leermasse mit allen Zusatz oder Sonderausstattungen= größte Angabe

Bedeutet also wenn Sie den QQ ohne "alles" gekauft haben gilt die kleinste Angabe.
Haben Sie aber eine "ALLIN" Ausstattung, gilt die größte Angabe.
Um das noch kurz zu Erläutern, wenn eine Dachreling vorhanden oder Reifengröße, Pannoramadach, AHK vorhanden sind erhöht sich ja das Leergewicht. Deshalb von-bis für das jeweilige Grundmodel der QQ Reihe.


Wenn Sie nun also einen Bootstrailer ziehen wollen, der ungebremst ist, sollten Sie natürlich "schummeln" um auf die mindestens 1499kg Leermasse zu kommen, und um die 450 kg ungebremst ziehen zu können.

Bedeutet wenn Sie Aussteigen (natürlich alle) und kein Gepäck im Kofferraum ist, müssen Sie bei einer Kontrolle die 1499kg vorweisen.
Als "Schummelei" wäre z.B. ein Ersatzrad und "schweres" Warndreieck und andere Schummelsachen die man unsichtbar Verstecken sollte;)
Aber Vieleicht haben Sie schon genug Ausstattung um auf die geforderte Masse zu kommen.

Diese Seite muss ich Ihnen bestimmt nicht zeigen, als "alter" Bootshase, aber für andere bestimmt als Info geeignet, die auch einen Rechner beinhaltet.

Also viel Glück beim Nachwiegen und nochmals Guten Rutsch
Ihre Jana Wenzel
 
ja, nicht ganz;)

"Die Leermasse ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber). Zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht."

Gruß Dieter
 
Hallo Dieter,
Ach ich Dummerchen den Fahrer hab ich doch glatt verkehrt beschrieben.
Das der Tank oder andere Flüssigkeiten mit berechnet werden, sollte wohl
jedem klar sein, das ist beim Wohnwagen auch so, siehe ja DIN 70020 oder die EG 92/21 oder 2007/46. Das ist ja auch nicht der Punkt, aber Danke der Info.
Da leider nicht bei Ihnen steht, welche Ausstattung Sie haben, und nur die "Ausländer" dieses Feature haben. Deshalb meinte ich mit "Schummeln" Ersatzrad und s.w. weil dieses bei den "deutschen" komplett fehlt.
Ich habe z.B. kein Ersatzrad und auch kein Werkzeug wie Wagenheber bei meinem "deutschen" QQ. Deshalb nochmal die Schummelaktion wie oben Beschrieben, um auf die "Gewichtszunahme" zu kommen.
So, wie Sie "Firm" sind wird das wohl kein Problem sein ;)
Also ab auf die Wage, aber erst im neuen Jahr wegen der Weihnachtsgans;)

Ihre Jana Wenzel
 
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