Hallo Dieter,
Ich gebe Ihnen gerne Auskunft.
Und zwar ist das so geregelt, das bei den neueren Fahrzeugen immer von-bis Angaben vergeben werden. Im Fahrzeugschein sind alle Grunddaten Vorhanden, wenn bei Punkt G zwei Gewichtsangaben stehen hat das folgengenden Grund:
-Leermasse ohne Zusatzanbau oder Sonderausstattungen= kleinste Angabe
-Leermasse mit allen Zusatz oder Sonderausstattungen= größte Angabe
Bedeutet also wenn Sie den QQ ohne "alles" gekauft haben gilt die kleinste Angabe.
Haben Sie aber eine "ALLIN" Ausstattung, gilt die größte Angabe.
Um das noch kurz zu Erläutern, wenn eine Dachreling vorhanden oder Reifengröße, Pannoramadach, AHK vorhanden sind erhöht sich ja das Leergewicht. Deshalb von-bis für das jeweilige Grundmodel der QQ Reihe.
Wenn Sie nun also einen Bootstrailer ziehen wollen, der ungebremst ist, sollten Sie natürlich "schummeln" um auf die mindestens 1499kg Leermasse zu kommen, und um die 450 kg ungebremst ziehen zu können.
Bedeutet wenn Sie Aussteigen (natürlich alle) und kein Gepäck im Kofferraum ist, müssen Sie bei einer Kontrolle die 1499kg vorweisen.
Als "Schummelei" wäre z.B. ein Ersatzrad und "schweres" Warndreieck und andere Schummelsachen die man unsichtbar Verstecken sollte
Aber Vieleicht haben Sie schon genug Ausstattung um auf die geforderte Masse zu kommen.
Diese
Seite muss ich Ihnen bestimmt nicht zeigen, als "alter" Bootshase, aber für andere bestimmt als Info geeignet, die auch einen Rechner beinhaltet.
Also viel Glück beim Nachwiegen und nochmals Guten Rutsch
Ihre Jana Wenzel