Naja, ist auch nicht ganz richtig, dass er zu jedem Nissan Händler kann. Wenn der Wagen durch ein Nissan Autohaus finanziert wurde oder sogar geleast, dann kann Nissan Deutschland Ihm den nächsten direkten (in der Nähe befindlichen) Nissan Vertragshändler vorschreiben, der dann die Kunden des insolventen oder aufgegebenen Hauses mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.
Sämtliche Daten des Kunden gehen dann mit zum vorgeschriebenen Autohaus. Und selbstverständlich hat Nissan Deutschland alle Daten von jedem Kunden, der ein Nissan (gebraucht/neu) finanziert, geleast oder bar gekauft hat.
Alleine schon wegen evtl. aufkommender Garantieansprüche oder Zahlungsverzüge.
War Dein Auto ein Barkauf und es wurde komplett bezahlt, dann kann es Dir und Nissan egal sein, zu welchem Nissan Händler Du zwecks Garantiefall hinfährst.
So war es zumindestens bei Audi, Renault und Honda, bzw. jetzt auch bei meinem jetzigen Nissan Vertragshändler.
p.s.: aber sein Händler hätte sich trotzdem fairerweise beim Kunden wegen Geschäftsaufgabe (egal aus welchem Grund) melden, bzw. anschreiben können. Genauso müsste sich Nissan Deutschland zeitnah bei Ihm schriftlich melden, welches Autohaus (Händler) jetzt für Ihn zuständig ist, bzw. seine Anliegen vertritt ( Inspektion, Wartung, Reparaturen, Garantiefälle, etc., etc.)
Sämtliche Daten des Kunden gehen dann mit zum vorgeschriebenen Autohaus. Und selbstverständlich hat Nissan Deutschland alle Daten von jedem Kunden, der ein Nissan (gebraucht/neu) finanziert, geleast oder bar gekauft hat.
Alleine schon wegen evtl. aufkommender Garantieansprüche oder Zahlungsverzüge.
War Dein Auto ein Barkauf und es wurde komplett bezahlt, dann kann es Dir und Nissan egal sein, zu welchem Nissan Händler Du zwecks Garantiefall hinfährst.
So war es zumindestens bei Audi, Renault und Honda, bzw. jetzt auch bei meinem jetzigen Nissan Vertragshändler.
p.s.: aber sein Händler hätte sich trotzdem fairerweise beim Kunden wegen Geschäftsaufgabe (egal aus welchem Grund) melden, bzw. anschreiben können. Genauso müsste sich Nissan Deutschland zeitnah bei Ihm schriftlich melden, welches Autohaus (Händler) jetzt für Ihn zuständig ist, bzw. seine Anliegen vertritt ( Inspektion, Wartung, Reparaturen, Garantiefälle, etc., etc.)
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