Qashqai J12: Mängelthread J12

Naja, ist auch nicht ganz richtig, dass er zu jedem Nissan Händler kann. Wenn der Wagen durch ein Nissan Autohaus finanziert wurde oder sogar geleast, dann kann Nissan Deutschland Ihm den nächsten direkten (in der Nähe befindlichen) Nissan Vertragshändler vorschreiben, der dann die Kunden des insolventen oder aufgegebenen Hauses mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.

Sämtliche Daten des Kunden gehen dann mit zum vorgeschriebenen Autohaus. Und selbstverständlich hat Nissan Deutschland alle Daten von jedem Kunden, der ein Nissan (gebraucht/neu) finanziert, geleast oder bar gekauft hat.

Alleine schon wegen evtl. aufkommender Garantieansprüche oder Zahlungsverzüge.

War Dein Auto ein Barkauf und es wurde komplett bezahlt, dann kann es Dir und Nissan egal sein, zu welchem Nissan Händler Du zwecks Garantiefall hinfährst.

So war es zumindestens bei Audi, Renault und Honda, bzw. jetzt auch bei meinem jetzigen Nissan Vertragshändler.

p.s.: aber sein Händler hätte sich trotzdem fairerweise beim Kunden wegen Geschäftsaufgabe (egal aus welchem Grund) melden, bzw. anschreiben können. Genauso müsste sich Nissan Deutschland zeitnah bei Ihm schriftlich melden, welches Autohaus (Händler) jetzt für Ihn zuständig ist, bzw. seine Anliegen vertritt ( Inspektion, Wartung, Reparaturen, Garantiefälle, etc., etc.)
 
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Und wie gesagt, früher hat NISSAN nach einer Inspektion angerufen und sich nach Zufriedenheit mit dem Händler erkundigt. Jetzt ist es noch zuviel ,den Kunden zu informieren, wenn ein Händler aus dem Vertrag ausscheidet.
 
Nope, Vertragspartner ist kein Händler für die Finanzierung, sondern die (Nissan-)Bank. Ggf. ist ein Händler durch die Bank (das ist nicht Nissan -> Feinheit) zu benennen, wenn es sich um Angelegenheiten der Finanzierung z. B. Rückabwicklung geht.

Jeder (autorisierte) Nissan-Händler sieht jedes Nissan-Fahrzeug im Rechner, inkl. Garantiestatus, Wartungen etc. Nur die personenbezogenen Daten nicht. Wahrscheinlich kann er die mit den Kunden beantragen, soweit für den Händler zulässig.
 
Also bei Audi (VAG Zenrum Berlin), Renault (Autohaus König) , Honda (Autohaus Honda Steglitz) , wurden meine Wagen finanziert bzw. geleast und ich musste sämtliche Garantiefälle oder Reparaturen von den genannten Autohäusern auch ausführen lassen.
Selbst Wartungen und Inspektionen schreiben Sie Dir vor laut Vertrag ... also Augen auf beim Autokauf ;)

Ansonsten gehen evtl. die Garantieansprüche verloren bzw. kann Dir später (evtl. Abgabe des Wagens) zum Verhängnis werden. Egal durch welche Bank das jetzt auch finanziert bzw. geleast wurde. Das sind nur die Geldgeber, nicht die Verkäufer bzw. Leasinggeber.

Beim leasen gibt es sogar noch schlimmere Vorgaben.

Hatte ich jetzt erst im Juni mit meinem Honda (Leasing) nach einem Unfall .... da musste ich explizit zu meinem Honda Händler, wo das Auto geleast wurde (Aussage Honda Bank), die Reparaturen ausführen lassen. Steht sogar im Vertrag im Kleingedruckten :mad:
 
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Ich habe ganz altmodisch den Wagen gekauft. Von daher ist die Lage entspannt. Aber trotzdem hätte ich als Kunde gerne eine Info gehabt. Aber ist ja auch jetzt nichts mehr zu ändern. Im Großraum Mönchengladbach/Krefeld /Viersen sieht es nun Mau aus mit NISSAN. Werde mich Richtung Heinsberg orientieren.
 
Ich habe ganz altmodisch den Wagen gekauft. Von daher ist die Lage entspannt. Aber trotzdem hätte ich als Kunde gerne eine Info gehabt. Aber ist ja auch jetzt nichts mehr zu ändern. Im Großraum Mönchengladbach/Krefeld /Viersen sieht es nun Mau aus mit NISSAN. Werde mich Richtung Heinsberg orientieren.
Wenn ein Autohaus in die Insolvenz rutscht und der Geschäftsbetrieb geschlossen wird, ist ja niemand mehr da.
Außer der Insolvenzverwalter hält das Geschäft noch einige Zeit am Laufen. Dann gibt es in der Zeit aber auch keinen Grund, die Kunden zu informieren.
 
Doch gibt es zum Beispiel wenn deine eingelagerten Winter / Sommerreifen zur Insolvenzmasse fallen und Du sie nicht mal eben aus der Insolvenzmasse zum Winter an dein Auto bekommst....
 
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