Alle: Mobilitätsgarantie, Leihwagen bei Garantie oder Reparatur.

Dann müssen wird das halt mal etwas genauer aufdröseln:

Es gibt 2 (zwei) unterschiedliche Garantieleistungen bei Nissan:

1. Neuwagengarantie
2. Mobilitätsgarantie

Wir reden IMHO nur vom Punkt 2, oder?

Die Mobilitätsgarantie umfasst kurz gelistet:

1. 24-Stunden-Servicenummer
2. Pannenhilfe vor Ort
3. Abschleppen zum nächsten NISSAN Händler, wenn nötig
4. Ersatzwagen bis max. 3 Werktage
5. Bahnfahrt 1. Klasse
oder Flug in der Economy-Klasse (nur wenn die Bahnfahrt länger als 8 Stunden dauern würde, maximal 600 Euro p.P.)
oder Taxi (max. 100km)
6. Übernahme der Kosten für Übernachtung (max. 3 Nächte a max. 110 Euro p.P.)
7. Übernahme der Kosten für Fahrzeugabholung nach Pannenreparatur
8. Fahrzeugrücktransport, falls keine Reparatur in der Werkstatt vor Ort möglich ist.
9. Ersatzteilversand
10. Unfallhilfe durch Vermittlung von Abschleppleistungen

nur unter der Voraussetzung, dass das Auto eine Panne hat, also fahruntüchtig ist. Das kann zwei Arten von Ursachen haben:

  1. Man will fahren, aber es geht nicht (Auto tot)
  2. Man will fahren, aber irgendwas sagt, dass man aufgrund eines Defekts nicht fahren darf (rote Lampe)
Beispiel: Wenn die hinteren Stossdämpfer klappern, dann ist das Auto fahrtüchtig; keine Panne, sondern "nur" ein Defekt. Keine Mobilitätsgarantie.

Der Punkte 6. gilt nur dann, wenn das Auto mehr als 50 km vom Heimatort entfernt liegen geblieben ist.

Die Punkte 8. und 9. gelten nur im Ausland, nicht "zuhause" und auch nicht im Inland bei einer Entfernung über 50 km.

"Zuhause" ist der genannte Leistungsumfang also bei einer Panne nicht vollständig gegeben, sondern wie genannt eingeschränkt.

BTW: Weiterhin sind die Punkte 4., 5. und 6. EXKLUSIV ODER, man bekommt also nur maximal eine von den drei Leistungen. (Womit man im Fall "zuhause" eigentlich bei 4. landet)
 
Es gibt 2 (zwei) unterschiedliche Garantieleistungen bei Nissan:

1. Neuwagengarantie
2. Mobilitätsgarantie

Wir reden IMHO nur vom Punkt 2, oder?

Bingo.

nur unter der Voraussetzung, dass das Auto eine Panne hat, also fahruntüchtig ist. Das kann zwei Arten von Ursachen haben:

  1. Man will fahren, aber es geht nicht (Auto tot)
Ich dachte ich hatte das verständlich geschrieben, daß ich das meine. Alle andeen Punkte interessieren mich nicht bzw sind klar.

Mir ging es alleine nur um seinen Satz in Beitrag 3: Dir ist schon klar, dass die Mobilitätsgarantie eine Panne vorraussetzt, keinen Defekt. Das bedeutet doch, daß die Mobilitätsgarantie nicht greift wenn ein Defekt vorliegt, sondern nur bei einer Panne. Ein Defekt ist für mich wenn z.B. die Elektronik, der Zündverteiler oder sonstwas defekt ist.

Aber ist ja jetzt geklärt.
 
Wie sieht das denn aus mit der Mobilitätsgarantie, wenn man ein DK-Fahrzeug hat?
Ist die Geschichte Nissan-Global ? Oder betreffen die Infos in diesem Thread nur deutsche Fahrzeuge.....

Beim Stöbern habe ich in Wiki noch eine andere Info gefunden, die ich so nicht kannte:
Vorteile für den Autohersteller: Fahrzeuge, welche durch eine Mobilitätsgarantie geschützt sind, erscheinen im Pannenfall nicht in Pannenstatistiken der Automobilclubs...... ist das wirklich so?
 
Hallo NoPlayBack
Die MOBGA greift bei dir im 1. Jahr nicht, da diese in D nicht gemeldet ist bzw. gemeldet werden kann. Nach der 1. Inspektion kann diese aber dein Händler aktivieren. Hier bekommst du einen Stempel ins Serviceheft
 
@seventh:

Verstehe ich das richtig.

1. Alle QQ haben eine 3 Jahres Garantie.

2. Alle QQ haben eine Mobilitätsgarantie vom 1. Tag an wenn sie in Deutschland bei einen :mrgreen: gekauft worden sind.

Habe ich einen Reimport aus DK oder Ungarn oder Polen habe ich die Mobilitätsgarantie erst wenn ich nach 1 Jahr das erste mal bei einem deutschen:mrgreen: auf der Matte gestanden habe und meinen Kundendienst bei ihn habe machen lassen.
 
Im Prinzip ja. Alle Fahrzeuge, die von Nissan Motor Deutschland ausgeliefert werden haben die Mobilitätsgarantie im 1. Jahr.
Die Vertragshändler verkaufen ja auch, wenn lieferbar, EU Ware. Hier gilt es ebenfalls wie bei EU Dealern, - Keine Mob-Garantie -.
In diesem Fall KANN bei der ersten Inspektion der Händler diese Beigabe einbinden, muss es aber nicht. Hier sind Meldungen an den Hersteller notwendig. Bestätigt wird das mit dem Stempel im Serviceheft. Auch Fahrzeuge die von Nissan Motor D kommen, haben nicht zwangsläufig diese Beigabe. Hier nur im 1. Jahr! Weiterführend ist immer eine Meldung seitens des Händlers Vorraussetzung.
Andere Möglichkeiten sind mir zumindest nicht bekannt.
Somit gilt auch hier: Irrtümer ........... vorbehalten.
 
Nochmals zu Mob. Garantie.
Diese gibt es auch bei EU Fahrzeugen ab dem 1. Tag. Wurde gerade eines besseren belehrt, da ein Pannenfall hier reinkam und alles ohne Problem abgewickelt werden konnte.
Man lern halt nie aus. Werden alle Inspektionen eingehalten, gilt diese generell 3 Jahre und muss erst dann verlängert werden. (Stempel im SH Heft) Leistungsunterschiede gibt es allerdings. Ersatzwagen werden nicht bei jedem EU Wagen übernommen. Hier regelt das der Leistungsinhalt der jeweiligen Länder. Dies erkennt der Händler im System und klärt euch genau auf.
Sorry nochmals für meine falsche Info hier:sry:
 
Leihwagen

Also, bin am 18.08. das zweite mal mit meinem 4 Monate alten QQ+2 2.0dci wegen massivem Ruckeln stehengeblieben! Endlich nach 2Mal ADAC Pannenservice (über Nissan Pan Europe Service), war das Auto nicht mehr fahrbereit und wurde abgschleppt. Ich war nur 3Kilometer von Zuhause entfernt, mein Auto wurde zum Vertragshändler geschleppt und ich erhielt einen Leihwagen vom ADAC (über Nissan Pan Europe), für 3 Werktage (Verlängerung manchmal möglich). Aber man muss auf den Leihwagen bestehen, erst dann kümmert sich der Nissan Service darum!

Ich hoffe ich konnte helfen!

PS: Einen Leihwagen gibt es erst, wenn es eine PANNE ist, d.h. wenn das Auto zur Werkstatt geschleppt wird!Oder euer Händler ist kulanter als meiner und bezahlt diesen aus eigener Tasche!
 
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