Dann müssen wird das halt mal etwas genauer aufdröseln:
Es gibt 2 (zwei) unterschiedliche Garantieleistungen bei Nissan:
1. Neuwagengarantie
2. Mobilitätsgarantie
Wir reden IMHO nur vom Punkt 2, oder?
Die Mobilitätsgarantie umfasst kurz gelistet:
1. 24-Stunden-Servicenummer
2. Pannenhilfe vor Ort
3. Abschleppen zum nächsten NISSAN Händler, wenn nötig
4. Ersatzwagen bis max. 3 Werktage
5. Bahnfahrt 1. Klasse
oder Flug in der Economy-Klasse (nur wenn die Bahnfahrt länger als 8 Stunden dauern würde, maximal 600 Euro p.P.)
oder Taxi (max. 100km)
6. Übernahme der Kosten für Übernachtung (max. 3 Nächte a max. 110 Euro p.P.)
7. Übernahme der Kosten für Fahrzeugabholung nach Pannenreparatur
8. Fahrzeugrücktransport, falls keine Reparatur in der Werkstatt vor Ort möglich ist.
9. Ersatzteilversand
10. Unfallhilfe durch Vermittlung von Abschleppleistungen
nur unter der Voraussetzung, dass das Auto eine Panne hat, also fahruntüchtig ist. Das kann zwei Arten von Ursachen haben:
Der Punkte 6. gilt nur dann, wenn das Auto mehr als 50 km vom Heimatort entfernt liegen geblieben ist.
Die Punkte 8. und 9. gelten nur im Ausland, nicht "zuhause" und auch nicht im Inland bei einer Entfernung über 50 km.
"Zuhause" ist der genannte Leistungsumfang also bei einer Panne nicht vollständig gegeben, sondern wie genannt eingeschränkt.
BTW: Weiterhin sind die Punkte 4., 5. und 6. EXKLUSIV ODER, man bekommt also nur maximal eine von den drei Leistungen. (Womit man im Fall "zuhause" eigentlich bei 4. landet)
Es gibt 2 (zwei) unterschiedliche Garantieleistungen bei Nissan:
1. Neuwagengarantie
2. Mobilitätsgarantie
Wir reden IMHO nur vom Punkt 2, oder?
Die Mobilitätsgarantie umfasst kurz gelistet:
1. 24-Stunden-Servicenummer
2. Pannenhilfe vor Ort
3. Abschleppen zum nächsten NISSAN Händler, wenn nötig
4. Ersatzwagen bis max. 3 Werktage
5. Bahnfahrt 1. Klasse
oder Flug in der Economy-Klasse (nur wenn die Bahnfahrt länger als 8 Stunden dauern würde, maximal 600 Euro p.P.)
oder Taxi (max. 100km)
6. Übernahme der Kosten für Übernachtung (max. 3 Nächte a max. 110 Euro p.P.)
7. Übernahme der Kosten für Fahrzeugabholung nach Pannenreparatur
8. Fahrzeugrücktransport, falls keine Reparatur in der Werkstatt vor Ort möglich ist.
9. Ersatzteilversand
10. Unfallhilfe durch Vermittlung von Abschleppleistungen
nur unter der Voraussetzung, dass das Auto eine Panne hat, also fahruntüchtig ist. Das kann zwei Arten von Ursachen haben:
- Man will fahren, aber es geht nicht (Auto tot)
- Man will fahren, aber irgendwas sagt, dass man aufgrund eines Defekts nicht fahren darf (rote Lampe)
Der Punkte 6. gilt nur dann, wenn das Auto mehr als 50 km vom Heimatort entfernt liegen geblieben ist.
Die Punkte 8. und 9. gelten nur im Ausland, nicht "zuhause" und auch nicht im Inland bei einer Entfernung über 50 km.
"Zuhause" ist der genannte Leistungsumfang also bei einer Panne nicht vollständig gegeben, sondern wie genannt eingeschränkt.
BTW: Weiterhin sind die Punkte 4., 5. und 6. EXKLUSIV ODER, man bekommt also nur maximal eine von den drei Leistungen. (Womit man im Fall "zuhause" eigentlich bei 4. landet)