Qashqai Modelljahr 2013

Hallo

Toll,jetzt rückt Nissan mit der Sprache heraus-mein QQ 360 wurde mir lt. Preisliste und Konfigurator mit gekühltem Handschuhfach verkauft. So was nennt man BETRUG ,aber die Zukunft hat schon immer gezeigt , habe ich erstmal einen Kunden vergrault, dann ist er weg und wird natürlich anderen poteniellen Kunden" zuraten":(

Ich bin stinksauer auf Nissan- , so geht man nicht mit seinem " Arbeitgeber " um.

Peppi:cool::diablo:
 
Was bleiben dann noch für Farben? Fast alle sich gut verkaufenden Farben sind bisher gestorben. Ich bin mal gespannt, wann es dem Nightshade an den Farbtopf geht.

Wegfall von Funktionen und Ersatz durch billiges Material, dafür wird der Preis angehoben.

Nicht nur Praktikanten in der Fertigung und Marketing, sondern besonders im Vertrieb.
 
Wenn man mal das kühlbare Handschuhfach beiseite lässt, ist diese Entscheidung bei jedem Auslaufmodell so. Werbetechnisch wird für niemanden der Mehrpreis erkennbar sein. Es ist auch anzunehmen, dass Nissan noch mehr Varianten streicht. Die Produktion ist eh im Dezember zu Ende. Zum Neustart im März kommenden Jahres beginnt dann alles wieder.
Zum Thema kühlbares Handschuhfach würde ich mich an die Kundenbetreuung wenden. Abgesehen von der Standartantwort, muss hier was passieren. Was auch immer, ihr werdet es sicher hier mitteilen. Dem Händler kann man keinen Vorwurf machen. Es wusste wirklich keiner.
 
Zum Thema kühlbares Handschuhfach würde ich mich an die Kundenbetreuung wenden.
Ja aber dort wirst Du an den :mrgreen: verwiesen #122 und der weiß vielfach von nichts.
Dem Händler kann man keinen Vorwurf machen. Es wusste wirklich keiner.
Heute erst bei meinem :mrgreen: darauf angesprochen, kam nur ein Schulterzucken und siehe da, bei einem Auslieferungsfahrzeug Fehlanzeige.
 
Ich habe das gelesen, ist aber von gestern! Die Info kam heute, ........... Mehr kann ich auch nicht sagen
 
Gibt es da nicht so ein Passus in den AGBs, vonwegen Änderungen an der Ausstattung im Zuge von Modellpflege und technischem Fortschritt blabla berechtigen nicht zum Rücktritt o.ä. vom Kaufvertrag ?

Viele Grüße Mainy
 
Mir stinkt das ebenso. Allerdings ist meine Philosophie absolute Transparenz.
Einer Nacherfüllung stehe ich skeptisch gegenüber, da ein Umbau nach meiner Einschätzung unverhältnismäßig ist. Siehe § 439 abs. 3 BGB. Ob hier jemand was erreicht, sollte über die Kundenbetreuung von den Betroffenen abgeklärt werden.

@Mainy, wenn dieses Ausstattungsmerkmal in der verbindlichen Bestellung steht, würde ich auch sauer sein und nachfassen. Normalerweise steht sowas nicht drin. Auf eine Preis bzw. Ausstattungsliste kann man schlecht verweisen. Solche Änderungen kommen häufig vor. Fragt mal Google. :shok:
 
Das Ausstattungsmerkmal "kühlbares Handschuhfach" ist in der Preisliste Stand 1. April 2013 vermerkt. Wenn ich nun am 10. April 2013 ein Neufahrzeug verbindlich bestelle muß ich eigentlich davon ausgehen können, daß diese zugesicherte Eigenschaft in der noch druckfrischen Preisliste, noch bestand hat.
Inwieweit diese "Konstruktions- oder Formänderung während der Lieferzeit", in Form von Weglassen des gekühlten Handschuhfaches, für den Käufer zumutbar ist gilt es zu klären. Zumal bei Erscheinen der aktuellen Preisliste die Fahrzeuge wohl schon ohne Handschuhfachkühlung produziert wurden.
 
Deshalb meist der Hinweis im Kleingedruckten in den Preislisten und Prospekten " vorbehaltlich Ausstattungsänderungen seitens des Herstellers":exc: Mir unverständlich ist die Preiserhöhung bei einem "Ausaufmodell" Grüsse aus Montreal:)
 
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