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fuchsi hat von seinem Steuerbescheid abgetippt, dass alles über 100 g CO2 besteuert wird - das ist der Wert ab 2013, wie er auf diversen einschlägigen Seiten im Internet zu finden ist. Bei Erstzulassung 2014 sind es dann 95 g CO2 Grenzwert...
Die Grenzwerte sind für Diesel und Benziner identisch... für den Diesel ist der Hubraum Grundbetrag - wie bisher auch - einfach höher.... :dknow:
Aber ich habe nochmal geforscht... im Internet ist alles zu finden - mit 2013 - ohne 2013 - also habe ich im Kraftfahrzeugsteuergesetz nachgesehen -
Es ist in der Tat so, dass der Grenzwert für 2012 und 2013 bei 110 g CO2 liegt - wenn fuchsi korrekt abgeschrieben hat... hat das Finanzamt dann einen falschen Steuerbescheid verschickt? :quest::quest: