QASHQAI: Reifen-und Felgengröße für QQ

Brauche dringend Hilfe bei Felgengröße

Hallo Leute,

ich brauche wieder einmal dringend Eure Hilfe, denn je mehr ich hier lese, desto weniger verstehe ich!

Folgendes: Ich habe meine auf meine originalen 17"-Felgen Winterreifen montieren lassen. Nun habe ich die orginalen 215/60/R 17 Sommerreifen übrig und möchte mir nun für diese neue 17" Felgen kaufen.

Nun zu meiner Frage:
Welche 17" Felgen passen denn nun: 7 x 17, 7,5 x 17 oder 8 x 17? Oder ist das egal? Und welche Einpresstiefe brauche ich dann?

Ich verstehe echt nur noch Bahnhof.
Um zahlreiche Antworten wird gebeten, damit ich auch mal wieder etwas klarer sehe.

Liebe Grüße und Dank im voraus
Bine
 
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Bei 8x17 Felgen brauchst du ggf. eine Freigabe des Reifenherstellers bei 215/60R17.
 
Wichtig ist, werden die neuen Felgen mit Einer ABE oder Teilgutachten geliefert. Bei "Teilgutachten" müssen die Felgen einer abnahme unterzogen werden. Die Größe 215/60/ 17 ist bei unseren meisten QQ schon mit in den Papieren eingetragen. Ist dies der Fall und die Felgen werden mit einer ABE geliefert so ist eine Eintragung nicht notwendig!

Gruß
 
18" mit ABE TÜV Eintragung erforderlich !!!

Hallo,
fahre meinen QQ zur Zeit auf 17" originalen Alu´s auf 215/65/17 , die nun runterkommen. Ich habe mich für RH BF 8*18 mit 245/45/18 entschieden, die ich für 850 € bekommen habe. Meine erste Frage nun, muß ich die Felgen und Reifen eintragen, auch wenn ich eine ABE bekomme. Manche sagen ja, andere wiederum "Nein". Eine Eintragung ist bei vorhandener ABE nicht erforderlich . Was stimmt denn nun :exc:. Reifengröße ist nicht in den Papieren eingetragen !!
Und muß nach der Reifenmontage die Spur eingestellt werden oder ist das nicht immer notwendig !! Über ein paar Tips wäre ich dankbar .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei einer ABE muß nichts in die Papiere eingetragern werden.
Du mußt lediglich die ABE bei jeder Fahrt dabei haben.
Wenn ein Gutachten dabei ist, müssen die Räder eingetragen werden.
 
1.Falsch und 2. auch Falsch, die Spur ändert sich durch andere Räder ja nicht. In der ABE steht geschrieben ob die Räder abgenommen werden müssen oder nicht. Die Abe sagt nur aus ob und unter welchen Auflagen die Rad-Reifenkombination am Fahrzeug verbaut werden darf. Da die Reifen nicht in den Papieren stehen denke ich müssen die Papiere auch berichtigt werden.
 
Bei einer ABE muß nichts in die Papiere eingetragern werden.
Du mußt lediglich die ABE bei jeder Fahrt dabei haben.
Wenn ein Gutachten dabei ist, müssen die Räder eingetragen werden.

Genau so ist es.
Man kann die Räder bei der sog. nächsten "Befassung" eintragen lassen, muß es aber nicht wenn eine ABE dabei ist.
Und deshalb habe ich eine Extra-Mappe im Auto mit den ABE´s für die Windabweiser, Gasanlage, AHK und die Felgen.
Es lebe der Bürokratismus :bomb::bomb:

Viele Grüße Mainy
 
Man kann die Räder bei der sog. nächsten "Befassung" eintragen lassen, muß es aber nicht wenn eine ABE dabei ist.

Jetzt steht's 2:1 für "Nicht eintragen". Wer hat denn jetzt recht?
Fahre auch 245/45/18 - im COC-Papier sind zwar 18er Felgen eingetragen, aber mit einer anderen Reifendimension.
Ich denke man muss auch differenzieren - soweit ich weiß, habe ich keine ABE, sondern ein "Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE". Nur das gibt's beim Felgenhersteller. Da steht zwar meine Reifengröße drin, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Zum Bleistift:
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


Heißt für mich "eintragen lassen", oder etwa nüsch? :dknow:
 
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