Alle: Schadenersatz bei Nichtlieferung?

, denn der Käufer hat nicht ein konkretes, nur einmal vorhandenes Fahrzeug (mit der Fahrgestellnummer XYZ123) bestellt sondern nur einen bestimmten Fahrzeugtyp in einer bestimmten Farbe.

Aber spätestens ab Status 06 wird es ein konkretes Fahrzeug und bekommt dann als nächsten Schritt die Zuteilung der Fahrgestellnummer.

Ganz ehrlich, ich staune über Deine Geduld.

Gruß, hunterb52
 
Aber spätestens ab Status 06 wird es ein konkretes Fahrzeug und bekommt dann als nächsten Schritt die Zuteilung der Fahrgestellnummer.
Auch das ist eine spannende Frage - wann wird durch Konkretisierung aus der Gattungsschuld eine Stückschuld? Ein Jura-Professor schreibt hierzu:

Prof. Rüßmann schrieb:
Was der Schuldner bei der Holschuld tun muss, um eine Konkretisierung herbeizuführen, ist äußerst umstritten. Die geringsten Anforderungen an den Schuldner stellt die Auffassung, die lediglich verlangt, dass der Schuldner den Gegenstand aussondert und für den Gläubiger bereitstellt
Quelle: Gattungsschuld
Ich interpretiere das so, dass selbst bei der :mrgreen:-freundlichsten Auslegung erst dann ein konkretes Fahrzeug geschuldet wird, wenn er dieses für den Käufer zur Abholung bereitgestellt hat. Wobei mir persönlich Status 06 völlig genügen würde - das würde ja bedeuten, dass mein Auto in absehbarer Zeit gebaut und geliefert wird und mehr will ich gar nicht.

Ganz ehrlich, ich staune über Deine Geduld.
Manchmal staune ich selbst. Aber es gibt auch immer wieder Phasen, in denen mich das alles einfach nur annervt und ich nur durch Ersatzbeschäftigungen zurück zur Geduld finde - wie zum Beispiel durch nahezu ständige Präsenz im Qashqaiforum oder durch stundenlanges Graben in juristischen Spitzfindigkeiten, die ich am Ende wahrscheinlich sowieso nicht zur Anwendung bringen werde.;)
 
Tja, auch wenn ich deinem Händler damit Böses unterstelle... wenn ich mir Deine Lieferzeit ansehe gehe ich von folgendem Szenario aus.
Dein Händler hat viel Bestellungen gesammelt um ein möglichst starkes Angebot zu erhalten.
Ich gehe davon aus, das Dein Händler nicht innerhalb einer Woche Deine Bestellung weitergeleitet hat... er also diesen Nachweis auch nicht bringen kann. Sicherlich hat er gewartet, bis er 10, 20 oder so Autos zusammen hatte... und das wäre fahrlässig.
Möglicherweise kann Du rauskriegen, wann Deine Bestellung bei Nissan eingegangen ist?

Bin Einkäufer... darum denke ich so... :shok: ... krank...
 
...
Es handelt sich um eine sogenannte Gattungsschuld, denn der Käufer hat nicht ein konkretes, nur einmal vorhandenes Fahrzeug (mit der Fahrgestellnummer XYZ123) bestellt sondern nur einen bestimmten Fahrzeugtyp in einer bestimmten Farbe. Solche Fahrzeuge sind auf dem Markt zu finden und somit ist es dem :mrgreen: zuzumuten, auch wenn der Hersteller ihn nicht beliefert, ein solches Fahrzeug innerhalb der Lieferfrist zu besorgen.
...

Unabhängig von deiner rechtlichen Würdigung möchte ich eins zu bedenken geben.

Es ist gerade nicht so, dass am Markt für das von dir bestellte Fahrzeug eine anderweitige Bechaffung möglich ist. Denn zu der Produkteigenschaft gehört m. E. unzweifelhaft dazu, dass du einen so genannten Importwagen aus Dänemark bestellt hast. Ich meine die nicht die dazugehörige Ausstattung. Sondern die Herkunft des Wagens. Schließlich gibt es zahlreiche Urteile von deutschen Gerichten (denen ich mich übrigens nicht anschließen kann), die die Eigenschaft "Importfahrzeug" als wertmindernd beurteilt haben.
Es reicht nicht, wenn ein deutscher Händler dir einen Wagen mit identischer Ausstattung zum Dänen anbietet. Die Eigenschaft "Importfahrzeug" kann er nicht "herstellen".

Anders sähe es aus, wenn du wirklich ein identisches vorrätiges Fahrzeug bei einem dänischen Händler kaufen könntest. Dass dies utopisch ist, ist uns allen wohl klar.

Guido
 
Auch ein interessanter Aspekt, Suitcase. Vor allem stellt sich die Frage, ob ein dänisches Fahrzeug als minder- oder höherwertig gelten muss. Ein Argument für Ersteres hast du bereits genannt, ein Argument für Letzteres wäre die Zusatzausstattung gegenüber dem deutschen Fahrzeug. Würde der :mrgreen: also seinen Käufer besser oder schlechter stellen, wenn er ihm ein deutsches statt einem dänischen Fahrzeug beschafft? Und dürfte man unabhängig von Herkunft bzw. Bestimmungsort noch von der gleichen "Gattung" sprechen?

Mann, ist das alles kompliziert...
 
Bestellbestätigung / mündlicher Liefertermin?

Hallo zusammen,

sorry, daß ich das alte Thema nochmal aufwärme, aber ich komme langsam in eine ähnliche Situation, so daß ich mich langsam aber sicher mal damit befassen muß (sicherlich nicht will!).

In den vorangegangenen Posts gibt es ja schon einiges an Information (danke an die "Vorschreiber"), aber ich habe doch noch ein paar Fragen.

1) Mein unverbindlicher Liefertermin (26.06 bei mir) wurde mir bei Vertragsabschluß nur mündlich mitgeteilt. Habe ich jetzt die A... Karte gezogen oder zählt das auch?

2) Hier ist von einer Bestellbestätigung die Rede. Sowas habe ich nie bekommen, habe nur die verbindliche Bestellung vorliegen. Ist da was faul oder gibt es sowas nur bei Bestellung von Importwagen?

3) Mitte Mai habe ich eine Mail vom :mrgreen: bekommen, daß mein Wagen unterwegs sein soll und vermutlich schon im Mai da ist. Kann man mit der Aussage was anfangen (Wagen seit 8 Wochen unterwegs!!!)?

Noch sind die 6 Wochen nicht um, aber ich möchte mich halt vorher schon mal über die Möglichkeiten informieren. Am liebsten wäre mir, daß sich das alles noch ohne Säbelrasseln regelt. Aber der Letzte Termin, an dem er ganz sicher kommen soll, ist auch schon wieder fast eine Woche her! Mittlerweile fühle ich mich von Nissan (nicht vom :mrgreen:, der kann auch nur die Infos von Nissan weitergeben) ganz schön verschaukelt.

Wenn ich ehrlich bin, würde ich aber schon gern zurücktreten. Seit 8 Wochen auf Auslieferung und immer noch nicht da (Einzige schlüssige Erklärung: Qualitätsüberprüfung. Das dauert aber maximal ein paar Tage, oder?): da muß doch massiv was faul sein.

Gruß und Danke fürs Lesen

Holger

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EDIT: Vergaß zu erwähnen, daß es ein deutscher Wage ist und kein Importwagen.
 
Da es den J10 schon lange nicht mehr als Neuwagen gibt, dürftest Du da schlechte Karten haben...
 
Ich seh erst jetzt seine Sig, er ist im falschen Bereich (Qashqai/Qashqai+2)

Er hat einen J11 bestellt, seine Bedenken sind also aktuell.
 
Sorry für die Verwirrung. Habe nur auf die Titel der Suchergebnisse geschaut und dabei das Präfix übersehen. Aber jetzt ist es ja richtiggestellt, danke.

Und es ist ein J11.

Gruß

Holger
 
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