Das ist eine Aussage basierend auf der Abschaltung der ersten Generation im 2G Netz.
Da müssten die Netzbetreiber schon zurück rudern und das bis 2028 verlängern.
Wird aus dem Fahrzeug etwas entfernt, das Bestandteil der Typgenehmigung war (wie Katalysator, ABS oder auch eCall), so verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. Bei einem Unfall riskiert man den Versicherungsschutz, und bei einer Hauptuntersuchung darf die Plakette verwehrt werden.
Leider lässt sich aus den Fahrzeugpapieren nicht zuverlässig ablesen, ob ein Auto mit 112 eCall ausgerüstet sein muss.
Dies ist der Fall, wenn die Grund-Typgenehmigung des Autos vom 1. April 2018 (oder später) stammt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das eCall-System zwar nicht direkt bei jeder HU geprüft wird, ein defektes System jedoch als "Gefährlicher Mangel" gewertet werden kann und somit Einfluss auf das Bestehen der Hauptuntersuchung hat.
Da müssten die Netzbetreiber schon zurück rudern und das bis 2028 verlängern.
Wird aus dem Fahrzeug etwas entfernt, das Bestandteil der Typgenehmigung war (wie Katalysator, ABS oder auch eCall), so verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. Bei einem Unfall riskiert man den Versicherungsschutz, und bei einer Hauptuntersuchung darf die Plakette verwehrt werden.
Leider lässt sich aus den Fahrzeugpapieren nicht zuverlässig ablesen, ob ein Auto mit 112 eCall ausgerüstet sein muss.
Dies ist der Fall, wenn die Grund-Typgenehmigung des Autos vom 1. April 2018 (oder später) stammt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das eCall-System zwar nicht direkt bei jeder HU geprüft wird, ein defektes System jedoch als "Gefährlicher Mangel" gewertet werden kann und somit Einfluss auf das Bestehen der Hauptuntersuchung hat.