Ausgehend vom heutigen Inkrafttreten der neuen Bußgelder & Fahrverbote, möchte ich eine Diskussion über die Tachoabweichung zu der tatsächlich gefahrenden Geschwindigkeit beginnen.
Wir hatten früher schon im J10 Bereich verschiedentlich über das voreilen des Tachos berichtet. Wir haben bei uns in der Stadt einige Tempoanzeigen und dort liege ich im Vergleich zu meiner Tachoanzeige ca. 7 Km/h drunter, daß heißt, mein Tacho eilt also vor.
Soweit ich weiß, ist das vom Hersteller auch so gewollt, gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO .
Interessant wird es, wenn man dann noch die Geschwindigkeitswarnung am Navi einstellt. Bei einem Schwellwert von +10 kommt dann bei angezeigten 15-20 Km/h drüber die Warnung.
Hier dann die tatsächliche Geschwindigkeit zu beachten, erscheint mir von daher schwierig. Somit sollte man sich besser auf die Tachoanzeige verlassen und hat eine gewisse Sicherheitsreserve.
Wir hatten früher schon im J10 Bereich verschiedentlich über das voreilen des Tachos berichtet. Wir haben bei uns in der Stadt einige Tempoanzeigen und dort liege ich im Vergleich zu meiner Tachoanzeige ca. 7 Km/h drunter, daß heißt, mein Tacho eilt also vor.
Soweit ich weiß, ist das vom Hersteller auch so gewollt, gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO .
Interessant wird es, wenn man dann noch die Geschwindigkeitswarnung am Navi einstellt. Bei einem Schwellwert von +10 kommt dann bei angezeigten 15-20 Km/h drüber die Warnung.
Hier dann die tatsächliche Geschwindigkeit zu beachten, erscheint mir von daher schwierig. Somit sollte man sich besser auf die Tachoanzeige verlassen und hat eine gewisse Sicherheitsreserve.