Deswegen heißt es übrigens auch Stand- oder Begrenzungslicht.
Es ist zulässig im Stand (halten/parken) und als Kenntlichmachung der (Fahrzeug)Begrenzung (halten/parken oder eben als "Sonderfall" inkl. 2 Nebelscheinwerfern bei erheblich schlechter Sicht)
Es ist zulässig im Stand (halten/parken) und als Kenntlichmachung der (Fahrzeug)Begrenzung (halten/parken oder eben als "Sonderfall" inkl. 2 Nebelscheinwerfern bei erheblich schlechter Sicht)