Tagfahrlicht nur für neue Kraftfahrzeugtypen....
...und nicht für bereits auf dem Markt befindliche Fahrzeuge, die erst nach dem Stichtag zugelassen werden!
Tagfahrlicht wird ab 2011 Pflicht
Eine langjährige Forderung des DVR wird umgesetzt
Am hellen Tag mit Licht fahren – immer? Für Motorradfahrer ist das eine Selbstverständlichkeit: Für sie gilt doch bereits seit 20 Jahren die so genannte „Dauerlichteinschaltung“. Die Einführung der Pflicht für die so genannten „Tagfahrleuchten“ für Pkw und Nutzfahrzeuge wird dagegen seit vielen Jahren in Deutschland diskutiert.
Verbindliche Einführung ab 2011
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, hat die Europäische Kommission nun beschlossen, die Ausrüstung aller neuen Kraftfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ab 2011 zur Pflicht zu machen. Eine Ausrüstungspflicht für Fahrzeuge, für die vor 2011 die europäische Typzulassung (Homologation) durchgeführt wurde, auch wenn sie nach dem Stichtag hergestellt werden, ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.