Transportschaden

Wenn der :mrgreen: das so rät, wird er schon seine Gründe haben.

Wegen der Wartezeit: Das kommt darauf an, ob dir wirklich ein Schaden entsteht, oder ob du nur ein paar Wochen Schnee und Matsch deinem neuen QQ ersparst.;)

Wenn man den Wagen nicht dringend braucht, würde ich lieber warten.
 
Ich würde trotzdem auch noch die originalen TFL raushandeln für den ganzen Ärger. Das sollte schon drin sein...

Ich bekam 17% auf den Listenpreis, TFL (orig. Nissan-Zubehör) und noch einen originalen Satz 17"-Nissan-Alu´s mit Winterrädern...

...aber ok, EU-Wagen wäre trotzdem noch 3000,- billiger gewesen! ;)
 
Ganz klar! Hut ab für die Ehrlichkeit...
Aber "passieren kann immer was" ist kein Argument für einen, um Wert geminderten, Wagen.
Die Entscheidung ist ja im Vorfeld schon für den Betrag x gefallen. Dann erwarte ich auch einwandfreie Ware und danke ihm nicht für einen fopas, der mich 800€ sparen lässt?!
 
Da gebe ich dir recht. Die Alternative mit der Wertminderung musste er aber anbieten. Schließlich geht es um einen Vertrag.
Letztendlich hat Däne seine Entscheidung getroffen und wir können schreiben was wir wollen;)
 
Ganz klar, ist es gut, dass der :mrgreen: ehrlich die Sache so benannt hat, wie sie ist. Soweit sehe ich das auch so. Dafür gibt es definitiv ein :good:

Klar könnte es auch sein, dass der :mrgreen: sehr schnell einen anderen Kunden findet, der den Wagen sofort kaufen würde. Aber ich wäre das vermutlich nicht.
 
wenn der Wagen wieder instand gesetzt wird und du als "Neuer" Kunde kommst und es wirklich nur die Stossfänger sind, man vom Schaden nix mehr sieht, du wirst es nie erfahren! Ausser das Haus ist sehr ehrlich!!!:) :)
 
Das mit dem neuen Vertrag und der Neubestellung habe ich auch nur mit einer ev. zwischenzeitlich stattgefunden Preiserhöhung bez. Nissan gemeint und nicht direkt vom Händler . Hatte auch schon mal ein Problem was dies in etwa auch betrifft , beim Neukauf meines Passat hatte ich genauso das Problem mit einem Heckschaden waren gerade beim Verkäufer um die Unterlagen überreicht zu bekommen da krachte es und ein abgestellter Wagen vom Händler hinten drauf gerollt - Schaden damals ca. 900.-DM , Fahrzeug war leider schon angemeldet und somit keine Minderung mehr zwar Schaden behoben jedoch musste dies ja später ev. angegeben werden ,na ja innerhalb der 12-Jahre brauchte ich nochmals 3 Stoßstangen :sry: deshalb würd ich auf das Angebot vom Händler zurückgreifen und dies annehmen . Denn beim späteren Verkauf des Wagens als Lagerfahrzeug erfährt bestimmt der nächste Kunde nichts von den Vorschäden :quest:. Meine Meinung und muss Seventh dadurch schon Recht geben .

Grüße
 
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