G
Gelöschtes Mitglied 7605
Ehemaliger
Hallo,
hier im Thread geht es gemäss TE einzig um die zusätzliche Videomaut in Österreich auf der Sondermautstrecke A13 (Brenner). Die Autobahn und Mauterfassung wird von der ASFINAG betrieben (Österreichische Betreibergesellschaft). Daher spielen Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteile aus DE hierzu überhaupt keine Rolle.
Ich habe auf der Seite der ASFINAG zur Videomaut in der FAQ folgenden Satz gefunden:
Gruss Wachbaer
hier im Thread geht es gemäss TE einzig um die zusätzliche Videomaut in Österreich auf der Sondermautstrecke A13 (Brenner). Die Autobahn und Mauterfassung wird von der ASFINAG betrieben (Österreichische Betreibergesellschaft). Daher spielen Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteile aus DE hierzu überhaupt keine Rolle.
Ich habe auf der Seite der ASFINAG zur Videomaut in der FAQ folgenden Satz gefunden:
Daher sehe ich den QQ als vermutlich konform an. Idealerweise würde ich als Ratsuchender per EMail ( info@asfinag.at ) eine Anfrage an den Betreiber stellen und mich nach dessen Angaben richten.Der Pkw darf nicht breiter sein als zwei Meter (Radstand).
Gruss Wachbaer