Alle: Videomaut-Spur

Hallo,
hier im Thread geht es gemäss TE einzig um die zusätzliche Videomaut in Österreich auf der Sondermautstrecke A13 (Brenner). Die Autobahn und Mauterfassung wird von der ASFINAG betrieben (Österreichische Betreibergesellschaft). Daher spielen Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteile aus DE hierzu überhaupt keine Rolle.

Ich habe auf der Seite der ASFINAG zur Videomaut in der FAQ folgenden Satz gefunden:
Der Pkw darf nicht breiter sein als zwei Meter (Radstand).
Daher sehe ich den QQ als vermutlich konform an. Idealerweise würde ich als Ratsuchender per EMail ( info@asfinag.at ) eine Anfrage an den Betreiber stellen und mich nach dessen Angaben richten.

Gruss Wachbaer
 
Hallo Wachbär,

dann müsste es also passen. Wie vorhin schon von mir erwähnt, habe ich mit dem ADAC telefoniert, welche als GESAMTBREITE inkl. Spiegeln 2m maximal angeben. Diese Info ist also somit falsch! Es würde mich auch sehr verwundern, heut zu Tage sind doch sehr viele PKW mit Spiegeln breiter als 2m! Ich werde es also aufgrund der Angabe "Radstand max. 2m" probieren! Wobei die Angabe Radstand eigentlich auch nicht die richtige Bezeichnung ist. Als Radstand ist normalerweise der Achsabstand von Vorder- zu Hinterrädern definiert. Richtig wäre Spurbreite. Aber die ASFINAG meint wohl schon das Richtige...
Vielen Dank für Eure Beiträge und Hilfe...Bis Bald
 
OK, dann nochmal speziell auf die österreichischen Belange hin zugeschnitten:

Über jeder Videomautspur hängen zwei Verkehrszeichen, eines davon ist das mit der Breitenangabe "2 m" und ist im § 52 der österr. StVO Punkt 9a definiert: Fahrverbot für über ... m breite Fahrzeuge" (das andere ist das "Anhängerverbot").
Und in der Erklärung dazu steht darunter, dass das Fahren mit Fahrzeugen, deren größte Breite die im Zeichen angegebene Breite überschreitet, verboten ist. Also ist die Regelung genau die gleiche, wie im deutschen Straßenverkehr. (Quelle: StVO Österreich, § 52)

Ich würde es im Ausland nicht unbedingt auf einen Versuch ankommen lassen.
 
Nur mal so aus Interesse:
An wie vielen Mautstellen muß man vorbei und wieviel Zeit ca. spart man dabei insgesamt, wenn man die Videospur statt des normalen Anhaltens benutzt?
 
Über den Brenner ist eine Mautstation (Mautstelle Schönberg). Zeitersparnis hängt von der Verkehrsdichte ab. Im Normalfall aus meinen Erfahrungen heraus vielleicht 5...10 Minuten. Kann aber auch auf 30 und mehr anwachsen.
 
Also bei mir hat die Durchfahrt an der Mautstation bei den letzten 6mal (3mal hin und zurück) immer weniger als 3 Minuten gedauert, obwohl es mitten in der Ferienzeit lag. Ich fahre den Brenner mindestens einmal im Jahr. Ich kann mich nur an eine längere Durchfahrt in den letzten Jahren erinnern (ca. 30 Minuten). Es bildete sich dabei damals ein Stau vor der Mautstation, der aber auch die Videomautler bertaf, da sie zunächst genau wie die anderen im Stau gefangen waren.
 
Also ich fand es richtig gut. Einfach durchrollern.
Und ich erinnere mich nicht an irgendeiner Stelle mal gedacht zu haben, es wäre eng.... ich war ja auch ganz brav ganz langsam. Da hamma schon janz andere Sachen gemacht :cheesy:

Ich werde definitiv niemals mehr ohne Videomaut da durchfahren.
 
Auf jeden Fall muss man die schriftliche Bestätigung griffbereit im Auto haben. Es kann passieren, dass das Kennzeichen entweder nicht erkannt wird oder sonst ein Fehler vorkommt. Dann wird man in die normalen Mautspuren umgeleitet....
 
Da mich das Thema grundsätzlich interessiert, da ich vielleicht auch noch mal an den Gardasee möchte, habe ich einfach mal bei der Asfinag angefragt...

Antwort siehe hier:

Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Laut Auskunft der Sachverständigen ist die Situation bzgl. der Breite der Videomautspur in Österreich und damit deren Befahrbarkeit mit Pkws folgende:

1. Die angegebene Breite wird laut Typenschein des Fahrzeuges bestimmt
2. Laut Regelung sollte im Typenschein die Breite des Fahrzeugs ohne Spiegel angegeben sein, falls dieser einklappbar ist.

Die 2 Meter Durchfahrtsbreite beziehen sich demnach auf Fahrzeuge, die eine Spurbreite von 2 Metern aufweisen.
Die Spiegel werden nicht mit gemessen. Eine Durchfahrt durch die Videomautspur mit einem breiteren Fahrzeug ist nicht erlaubt.

Weitere Informationen zum Thema Sondermaut finden Sie auf unserer Website Startseite - asfinag.at.

Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

ASFINAG MAUT SERVICE GMBH
 
...schon merkwürdig manchmal, die Österreicher (ohne hier Anwesenden zu nahe zu treten ;) ). Die dürfen ja auch Geschwindigkeitsüberschreitungen schätzen... :shok:

Aber OK, wenn die es so sagen, fahre ich das nächste Mal auch wieder durch. :cheesy:
 
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