Alle: Videomaut-Spur

Hallo Zusammen,

ich fahre am Wochenende über den Brenner in den Urlaub. Nun wollte ich mir die bequeme und hoffentlich schnellere Variante der Videomaut für den Brenner online besorgen. Als Hinweis der ASFINAG (Österreichischer Autobahnbetreiber) steht hier jedoch, dass die Fahrzeugbreite max. 2m betragen darf. Es wären aber mit Spiegeln über 2m. Hat jemand hiermit bereits Erfahrung?

Vielen Dank...
 
Hallo gilfons,

Die Breite eines Auto wird NICHT über die Spiegel vermessen!
Guck dir mahl die Breiteangabe in die Betriebsanleiting an: Breite ist 178cm.

Gr Nederbelg
 
Hallo Nederbelg,

vielen Dank. Lt. Deiner Antwort dürften also Fahrzeuge mit einer im Fahrzeugschein angegebenen Breite von 2000mm durch die Spur fahren zzgl. den Spiegelmaßen!?
 
Hallo Gilfons,

Nachdem ich "max Breite Brenner" gegoogled habe, bin ich mir nicht mehr ganz sicher über meine vorherige Aussage:red:
In das GLK forum (auch über 2.0m) wird von einigen gesprochen von "problemloser durchfahrt", weiterhin ist zb ein Golf 7 auch über 2.0m und ich kann mir kaum vorstellen das der auch nicht auf der Video spur darf.:quest:
 
Dann klapp die Spiegel doch ein, dann dürfte es passen.
Bringt bei Hochgeschwindigkeitsorgien min. 2,5km/h mehr :cheesy::cheesy:
 
Die in dem Thread laut hammuqqs Link genannten Regelungen nach StVZO, wonach die Spiegel nicht mitgerechnet werden, bezieht sich auf die "Zulassungs"-Breite des Fahrzeugs.
Das hat mit der Fahrzeugbreite im Sinne der StVO, die ja das Verhalten im Straßenverkehr regelt, nichts zu tun. Dort gilt die tatsächliche Gesamtbreite des Fahrzeuges, so wie es sich im Straßenverkehr bewegt. Und da sind die Spiegel wie auch alle anderen Anbauteile in jedem Fall mitzurechnen.

Ergänzung:
Ein interessantes Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts findet sich passend zum Thema hier.
 
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