Qashqai / Qashqai+2: Wackeln in der Vorderachse

Warum musstest du 90 € zahlen .... ist das keine Gewährleistung / Garantie ?
 
... eine Frage der Kulanz in der Werkstatt. Nach 2 Monaten kann jemand natürlich rein theoretisch jeden Bordstein mitgenommen haben und durch alle Schläglöcher mit 150km/h gebrettert sein.
Und das wäre eben dann keine Garantieleistung, weil der Schaden ja dann "verschuldet" ist und nicht bereits ab Werk vorlag oder durch einen Materialmangel o.ä. eingetreten ist.
Es hat hier schon Leute hier gegeben, die nach lächerlichen 25tkm den Tausch ihrer Kupplung beim QQ selber haben bezahlen müssen. Nissan ist da eher kleinlich!

Ich hätte trotzdem versucht die 90€ zu drücken. Der QQ war ja fast neu und natürlich verstellen sich Spur oder Sturz an der HA nicht einfach so.

Gruß
 
... eine Frage der Kulanz in der Werkstatt. Nach 2 Monaten kann jemand natürlich rein theoretisch jeden Bordstein mitgenommen haben und durch alle Schläglöcher mit 150km/h gebrettert sein.
Und das wäre eben dann keine Garantieleistung, weil der Schaden ja dann "verschuldet" ist und nicht bereits ab Werk vorlag oder durch einen Materialmangel o.ä. eingetreten ist.
Es hat hier schon Leute hier gegeben, die nach lächerlichen 25tkm den Tausch ihrer Kupplung beim QQ selber haben bezahlen müssen. Nissan ist da eher kleinlich!

Ich hätte trotzdem versucht die 90€ zu drücken. Der QQ war ja fast neu und natürlich verstellen sich Spur oder Sturz an der HA nicht einfach so.

Gruß

Moin,

hat mizt Kulanz nicht viel zu tun.

Grundsätzlich gelten erst mal 2 Jahre Gewährleistung, die man gegenüber dem Händler geltend machen kann.

Gewährleistung ? Wikipedia

Darüberhinaus gilt für die ersten 6 Monate noch die Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss nachweisen, dass der Mangel nicht schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestand.

Beweislastumkehr ? Wikipedia

Ich würde mir die € 90,-- vom Händler wiederholen, hat mit Nissan selbst auch nichts zu tun, das wäre dann die Garantie.

Unterschiede siehe hier :

Neuwagengarantie: Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen - MeinAuto.de
 
Spur ist Verschleiß, also nix mit Gewährleistung.

Der Fragesteller stellte es schon am Anfang fest. Warum also nicht gleich zum Händler?

Habe da einige Kunden, die nach ein paar Tagen kamen. Da wird nicht diskutiert, da wird geholfen. Aber nach Monaten?
 
Wo steht, dass Verschleissteile von der Gewährleistung ausgenommen sind ? Von der Garantie vielleicht, ja, aber nicht von der Gewährleistung - denn die kommt gem. BGB zur Anwendung, und die Beweislast liegt (während der ersten 6 Monate) beim Händler.

Viele Händler versuchen dann, wenn man mit so einem Mangel zu ihnen kommt, auf ihre AGB hinzuweisen, nach denen Verschleissteile von der Garantie ausgeschlossen sind. Aber um die geht es dabei ja gar nicht.
 
Ich finde grad ein mir bekanntes Urteil nicht. Da ich aber einges im privaten Archiv habe, gern hier

Für die völlig normale Alterung, Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch, Überbeanspruchung usw. hat weder der Hersteller oder Lieferant noch der verarbeitende Handwerker einzutreten.


Letztendlich entscheiden sowas Richter. Denn kein Händler kann etwas dafür, wenn u.U. ein Schlagloch durchfahren wird. Und bitte schau dir die Straßen an:shok:
 
Ich finde grad ein mir bekanntes Urteil nicht. Da ich aber einges im privaten Archiv habe, gern hier

Für die völlig normale Alterung, Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch, Überbeanspruchung usw. hat weder der Hersteller oder Lieferant noch der verarbeitende Handwerker einzutreten.


Letztendlich entscheiden sowas Richter. Denn kein Händler kann etwas dafür, wenn u.U. ein Schlagloch durchfahren wird. Und bitte schau dir die Straßen an:shok:

Man muss sich sicherlich auch immer die Verhältnismässigkeit anschauen. Wahrscheinlich würde ich wg. lediglich € 90,-- auch nicht den Larry machen, geschweige denn zum Anwalt gehen.

Man macht aber ja immer wieder die Erfahrung, dass Händler ( nicht speziell Autohändler ) versuchen, sich aus Ihrer Verantwortung zu stehlen und dem (vermeintlich) ahnungslosen Kunden einen vom Pferd ( in diesem Falle vom Ausschluss von Verschleissteilen aus der GARANTIE ) zu erzählen. Und da schwillt mir dann immer der Kamm !

Und ja, hast recht, das entscheiden dann letztendlich Gerichte, und um diesen Stress zu vermeiden sollte man dann zumindest mit dem Händler reden und versuchen, sich auf eine 50/50-Lösung zu einigen.
 
Ich versteh dich doch voll und ganz. Kannst wirklich glauben.
Ich finde obige Geschichte auch nicht besonders clever von dem :mrgreen:

Bei solcher Krümelkacke...... Stellt sich nur noch die Frage, ob der Wagen beim :mrgreen: dort gekauft wurde. Denn wenn schon Gewährleistung bzw. Kulanz, dann beim verkaufenden:mrgreen: Und hier liest man ja Weltreisen, wegen ein paar Euro;)
 
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