... eine Frage der Kulanz in der Werkstatt. Nach 2 Monaten kann jemand natürlich rein theoretisch jeden Bordstein mitgenommen haben und durch alle Schläglöcher mit 150km/h gebrettert sein.
Und das wäre eben dann keine Garantieleistung, weil der Schaden ja dann "verschuldet" ist und nicht bereits ab Werk vorlag oder durch einen Materialmangel o.ä. eingetreten ist.
Es hat hier schon Leute hier gegeben, die nach lächerlichen 25tkm den Tausch ihrer Kupplung beim QQ selber haben bezahlen müssen. Nissan ist da eher kleinlich!
Ich hätte trotzdem versucht die 90€ zu drücken. Der QQ war ja fast neu und natürlich verstellen sich Spur oder Sturz an der HA nicht einfach so.
Gruß
Was war es denn nun??....Ich bin mal gespannt wie sie das Rätsel auflösen lässt. vielleicht schon in bälde
Ich finde grad ein mir bekanntes Urteil nicht. Da ich aber einges im privaten Archiv habe, gern hier
Für die völlig normale Alterung, Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch, Überbeanspruchung usw. hat weder der Hersteller oder Lieferant noch der verarbeitende Handwerker einzutreten.
Letztendlich entscheiden sowas Richter. Denn kein Händler kann etwas dafür, wenn u.U. ein Schlagloch durchfahren wird. Und bitte schau dir die Straßen an:shok: