Qashqai J10: Wie wichtig ist die Bestellbestätigung?

Auf eine Auftragsbestätigung sollte man bestehen. Nur so ist die Bestellung seitens des Käufers auf Korrektheit zu überprüfen.
Dadurch wäre der Fehler bei eifelperle vermutlich aufgefallen.
 
Hallo,

tja da hast du wohl recht. Ist allerdings jetzt doch noch alles glücklich geendet.
Habe bei einem Nissan Händler ( ca. 50 km ) von mir einen

QQ ( Euro 5 und nicht wie vorher Euro 4 ) I-Way ( preisfrage ) 2.0 dCI DPF 150 PS 5T 4x4 bestellt.

Und siehe da ( mit Bestätigung ) bestellt 18.11.2010 - Lieferdatum garantiert spätestens 03.02.2011 ( !!!!! )

Nach Aussage von meinem Händler kommt er wahrscheinlich schon Mitte Januar ( hoffentlich ).

Mfg J.Rolli
 
Hallo,
in meiner Bestellung stand ein "Formularsatz", dass man auch eine Bestätigung des Vertrages verzichtet. Ich denke, dass mein QQ pünktlich kommt und habe zu meinem :mrgreen: Vertrauen (mag naiv sein, aber bisher ist es immer gut gegangen). Lt. Mitteilung von heute hat mein QQ den Status 11 (was immer das heissen soll). Weiss vielleicht jemand bescheid ??
 
Hallo,

tja da hast du wohl recht. Ist allerdings jetzt doch noch alles glücklich geendet.
Habe bei einem Nissan Händler ( ca. 50 km ) von mir einen

QQ ( Euro 5 und nicht wie vorher Euro 4 ) I-Way ( preisfrage ) 2.0 dCI DPF 150 PS 5T 4x4 bestellt.

Und siehe da ( mit Bestätigung ) bestellt 18.11.2010 - Lieferdatum garantiert spätestens 03.02.2011 ( !!!!! )

Nach Aussage von meinem Händler kommt er wahrscheinlich schon Mitte Januar ( hoffentlich ).

Mfg J.Rolli

Herzlichen Glückwunsch - dann wird doch noch alles gut...:awg:
nitraM
 
Da fällt mir ein, ich warte immer noch auf die Auftragsbestätigung...

Hallo DrKnut,

wir haben Anfang November bestellt und auch noch keine Auftragsbestätigung bekommen :(. In einem anderen Thread war das schonmal Thema.
Am Dienstag habe ich den Verkäufer endlich telefonisch erwischt: Für den Qashqai schickt er keine Auftragsbestätigungen raus, er sagt, "selbst wenn ein Kunde zurück tritt, egal, der nächste wartet schon" :cool:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Entweder habe ich

1. einen Kaufvertrag, den beide also Händler und ich als Kunde unterschrieben habe oder ich habe
2. einen Auftrag/eine Bestellung die nur ich als Kunde unterschrieben habe. Dann brauche ich zur rechtlichen Absicherung eine Auftragsbestätigung.

Im zweiten Fall hätte ich ohne Auftragsbestätigung keinerlei Rechte und auch keinen verbindlichen Vertrag. Sollte hier was schiefgehen, wäre ich als Kunde gekniffen.

Gruß
gremlin
 
Oben