Qashqai J10: Wie wichtig ist die Bestellbestätigung?

Hallo zusammen,

kann es sein, daß wenn man einen Kaufvertrag unterschreibt ( Käufer - Verkäufer ) keine gesonderte Bestätigung mehr bekommt:quest:
 
@ Duedo

Benötigst du nicht, da ein unterschriebener Vertrag vorliegt. Natürlich könnte ein netter :mrgreen: es dennoch machen. Es ist ja ein nicht unerheblicher Betrag, den du bei ihm lässt.


UPSSSS ... ist ja der MJ Thread, evtl. kann das ja ein ganz netter Admin verschieben:)
 
Also ich habe weder bei meiner ersten Bestellung beim EU Händler noch bei meiner jetzigen Bestellung beim deutschen Händler eine AB bekommen. Er meinte, dass es nicht üblich sei eine auszustellen, da der Kaufvertrag ja auch gültigkeit besitzt.
 
Zwischenfrage:
Was steht denn im Kaufvertrag, welchen ja beide Parteien unterschrieben haben, zum Punkt Auftragsbestätigung drin???
 
*lach*

Beim heutigen Sortieren der Unterlagen für meinen QQ hab ich gesehen, dass der im Juli bestellte QQ den LT "Januar 2010" hatte. Da hat sich mein :mrgreen: mal eben um 365 Tage vertippt...ob ich da drauf hätte bestehen können...:rofl:
 
Die Auftragsbestätigung ist Bestandteil der AGB`s.
Das ist aber hier schon alles zu lesen.
Rechtliche Sicherheit gibt es nur damit. Ich kann immer nur empfehlen darauf zu bestehen. Es gab Zeiten, da galt noch das gesprochene Wort als Vertrag. Leider ist das schon lange vorbei. Die Gründe hierfür sind in diversen Gerichtsurteilen nachzulesen.
Die vor ein paar Tagen erwähnte Unterschrift beidseitig auf der verbindlichen Bestellung hilft euch auch nicht. NUR dann, wenn der Verkäufer auch Prokura besitzt. Und diese Vollmachten haben die wenigsten.

@Paul: Nun so etwas gibt es auch.:Muahaha:
 
Wir haben beim Händler eine verbindliche Neuwagenbestellung unterschrieben. Der Händler hat nicht unterschrieben. Wenige Tage später haben wir eine Auftragsbestätigung im Briefkasten gehabt.

Guido
 
Leute, dass es auch ohne Unterschriften geht, ist klar. Solange das gut geht und ihr Euren QQ dann auch bekommt, wie "versprochen", hat keiner ein Problem damit, dass eine Unterschrift in erster Instanz fehlt.

Was hier diskutiert wird, ist die Rechtsverbindlichkeit und damit verbundene RechtsSICHERHEIT. Wenn es also bei fehlenden Unterschriften (und FEHLENDER Auftragsbestätigung) zu einer Auseinandersetzung kommt, hat man vor Gericht wenig bis gar keine Chancen.

Deshalb ist es meines Erachtens sinnlos die einzelnen (gutgegangenen) Fälle aufzuzählen. Wir sind hier in Deutschland und die germanistische Ordentlichkeit hat auch (für den Kunden) Vorteile...;)
 
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