Die Auftragsbestätigung ist Bestandteil der AGB`s.
Das ist aber hier schon alles zu lesen.
Rechtliche Sicherheit gibt es nur damit. Ich kann immer nur empfehlen darauf zu bestehen. Es gab Zeiten, da galt noch das gesprochene Wort als Vertrag. Leider ist das schon lange vorbei. Die Gründe hierfür sind in diversen Gerichtsurteilen nachzulesen.
Die vor ein paar Tagen erwähnte Unterschrift beidseitig auf der verbindlichen Bestellung hilft euch auch nicht. NUR dann, wenn der Verkäufer auch Prokura besitzt. Und diese Vollmachten haben die wenigsten.
@Paul: Nun so etwas gibt es auch.:Muahaha: