Qashqai J11: Winterräder/Reifen für den Qashqai J11

Jein!

Reifendruck-Kontroll-Systeme sind für Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G verbindlich als Erstausrüstung vorgeschrieben, wenn die Typgenehmigung nach dem 31.10.2012 beantragt oder das Fahrzeug ab dem 1.11.2014 erstmals zugelassen wurde.

Früher konnte man bereits vorhandene RDKS-Systeme deaktivieren, da diese kein Bestandteil der Typgenehmigung waren. Dies ist nun bei neueren Fahrzeugen nicht mehr erlaubt.

Fehlende oder deaktivierte Sensoren lässt zwar nicht die ABE erlöschen, wird aber beim TÜV als „geringer Mangel“ eingestuft, der auch umgehend zu beseitigen ist.
Auch bei Unfällen könnte es zu Problemen mit der Versicherung kommen, falls die Ursache auf den Zustand des Reifenfülldrucks hindeutet.

Reifendruck-Kontrollsysteme Deaktivierung - Reifengroßhandel
Reifendrucksensoren: Ab November 2014 für Neuwagen Pflicht - AUTO MOTOR UND SPORT
 
Ich werde wohl erst einmal abwarten, bis Nissan eigene Winterreifen-Komplettsätze anbietet. Laut meinem Händler, liegen die Preislisten 2014 noch nicht vor.

:shok: Komisch,mir verkaufen seit Februar mit den ersten Auslieferungen die WR mit Sensoren. Nissan war da sehr fix unterwegs. Also, Komplettangebote gibt es bei jedem Händler. Ob euch der Preis passt, steht an zweiter Stelle
 
Hallo seventh,

ich war heute noch bei einem weiteren Nissan-Händler. Der hatte mir gesagt, dass er zwar WR beschaffen könnte, aber es besser wäre abzuwarten, da Nissan wohl bald wieder günstigere Herbst-Komplettangebote anbietet.

Vielleicht könntest Du mir den Brutto-Kurs Eurer Komplettreifen mal mitteilen, damit ich überhaupt mal einen Ansatzpunkt habe. Gerne auch als Mail;)
 
Dank Dir seventh.

Demnach gibt es wohl keine von Nissan gestartete Herbstaktion, sondern jeder Händler hat seine eigene Quellen?

Schade, dass man bei 3 Nissan-Werkstätten auch 3 verschiedene Antworten bekommt :sry:
 
Nein, die Nissan Frühbucheraktion ist vorbei. Steht doch oben. Wir beziehen aber auch von anderen Quellen. Dazu gehört oberer Link
 
Hi Don

dann zitiere doch bitte auch komplett
wenn die Typgenehmigung nach dem 31.10.2012 beantragt oder das Fahrzeug ab dem 1.11.2014 erstmals zugelassen wurde
Der J11 hat seine Typengenehmigung nach dem 31.10.2012 bekommen und fällt daher unter diese neue EU-Regelung.

Solltest Du als TÜV-Mitarbeiter rechtsverbindliche Unterlagen besitzen, die Deine Aussage bekräftigen, dann würde ich mich freuen, wenn Du diese hier auch veröffentlichen würdest.
Ansonsten schaffst Du nur unnötig Verwirrung bei dem ohnehin sehr perplexen Thema.
 
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