Jein!
Reifendruck-Kontroll-Systeme sind für Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G verbindlich als Erstausrüstung vorgeschrieben, wenn die Typgenehmigung nach dem 31.10.2012 beantragt oder das Fahrzeug ab dem 1.11.2014 erstmals zugelassen wurde.
Früher konnte man bereits vorhandene RDKS-Systeme deaktivieren, da diese kein Bestandteil der Typgenehmigung waren. Dies ist nun bei neueren Fahrzeugen nicht mehr erlaubt.
Fehlende oder deaktivierte Sensoren lässt zwar nicht die ABE erlöschen, wird aber beim TÜV als „geringer Mangel“ eingestuft, der auch umgehend zu beseitigen ist.
Auch bei Unfällen könnte es zu Problemen mit der Versicherung kommen, falls die Ursache auf den Zustand des Reifenfülldrucks hindeutet.
Reifendruck-Kontrollsysteme Deaktivierung - Reifengroßhandel
Reifendrucksensoren: Ab November 2014 für Neuwagen Pflicht - AUTO MOTOR UND SPORT
Reifendruck-Kontroll-Systeme sind für Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G verbindlich als Erstausrüstung vorgeschrieben, wenn die Typgenehmigung nach dem 31.10.2012 beantragt oder das Fahrzeug ab dem 1.11.2014 erstmals zugelassen wurde.
Früher konnte man bereits vorhandene RDKS-Systeme deaktivieren, da diese kein Bestandteil der Typgenehmigung waren. Dies ist nun bei neueren Fahrzeugen nicht mehr erlaubt.
Fehlende oder deaktivierte Sensoren lässt zwar nicht die ABE erlöschen, wird aber beim TÜV als „geringer Mangel“ eingestuft, der auch umgehend zu beseitigen ist.
Auch bei Unfällen könnte es zu Problemen mit der Versicherung kommen, falls die Ursache auf den Zustand des Reifenfülldrucks hindeutet.
Reifendruck-Kontrollsysteme Deaktivierung - Reifengroßhandel
Reifendrucksensoren: Ab November 2014 für Neuwagen Pflicht - AUTO MOTOR UND SPORT