Qashqai J11: Winterräder/Reifen für den Qashqai J11

Nun auch winterbereift, auf PLATIN RP12-7017, 7Jx17H2 ET40, mit Semperit Speed Grip 2 215/60 R17 H .

 
Eintragung dank ABE nicht notwendig. Mit den Spurverbreiterungen aber schon mehr als grenzwertig. :red:

Biste dir sicher:quest:

Hab das nämlich auch bald vor mir.
Gutachten für die original Felge mit 235/50/18 und Spurplatten 40mm pro Achse.
(Beim J10 bekommt man i.d.R. vorne 50 und hinten 60mm ohne Änderungen eingetragen)
Sollte somit also passen.

Irgendwas hatte ich da aber im Hinterkopf dass es sich beißt:(
 
Biste dir sicher:quest:

Das frag ich mich auch. Kann sein, daß die Spurplatten eine ABE haben. Aber dann wohl für die "Standard"-Räder. Die ABE der Räder ist ja auch nur für den "Standard"-Qashqai ohne Spurplatten. Aber 6inR wird das sicher alles berücksichtigt haben. Das Bild entstand, wie schon erwähnt, nicht umsonst vor der Prüfstelle.
 
Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Beim TÜV war ich mit den 60 mm Spurplatten und originalen 8x19 ET 40. Das wurde problemlos eingetragen.

Bei den Winterfelgen bin ich extra auch auf 8 Zoll Breite und ET 40 gegangen, damit das mit den Spurplatten passt. Nur die Felgen haben eine ABE, aber nur ohne sonstige Fahrwerksveränderungen. Die Kombination aus beidem nicht. Hier werde ich wohl nochmal zum TÜV müssen.

Dass das Foto vor der DEKRA entstand war Zufall :mrgreen:
 
Dacht ich mir doch;)

Bei mir sind es halt die originalen 18" die ich mit dem Gutachten mit 235/50/18 fahren will.

Da Spurplatten drauf sind, muss diese Kombi dann natürlich eingetragen werden.

Sollte aber normal (rein rechnerisch) ohne Auflagen funktionieren.


Muss aber mal wieder ins Gutachten der Spurplatten schauen, ob diese Rad/Reifenkombi dort so aufgeführt ist....bin mir nimmer sicher....
 
So, nach einiger Zeit auch mal wieder etwas von mir. Mein QQ hat jetzt auch seine Winterstiefel. 17-Zoll-Dezent-Felgen mit Nokian-Reifen. Das Schwarz macht sich als Kontrast zum Weiß gar nicht schlecht wie ich finde...;)
 

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Dann nimmt man gleich 2-farbige Felgen. Also schwarz/frontpoliert oder so. Sprich die Tekna-Felgen. Ist Geschmacksache, aber mir persönlich gefallen reinschwarze Felgen nicht. Gerade am weißen QQ find ich die s/w Felgen geil.

Aber wer es sich im Nachhinein überlegt, daß schwarz eintönig ist, für den sind solche Felgenrandaufkleber super. Sehen gut aus. Gibt einen guten Kontrast, aber Felgenreiniger und Randsteine gefallen ihnen nicht so. ;)
 
.... ich hatte noch vom +2 meine 6,5x16 mit 215-65-16 auf Original Nissan Stahlfelgen, und siehe da, die passen perfekt.

Das Thema mit der Sensoren Nachrüstung resp. neue Alu Felgen mit, das sitze ich erst mal aus.

Ich frag mich nur wie die Hersteller / Fachhandel auf solche Preisgestaltungen kommen, nenene !!!

Falls doch nötig denke ich, wird sich der Markt schon noch auf ein sozialverträgliches Preisniveau einschaukeln.


Gruß Michel


Danke Michel, so geht's mir auch. Mir wurden zwar vom Autohaus komplette 16zoll alus mit reifen und Sensor für 840€ angeboten, was vergleichsweise günstig ist, aber grad einfach nicht drin.

Kurze Frage: ich hab j10 kompletträder im Angebot auf Stahlfelgen. Passen die auf meinen j11, wenn mir die Sensoren diesen Winter mal egal sind?
Und muss ich beim montieren was beachten? Mir wurde schon gesagt, dass ich mit der leuchtenden kontrolllampe leben muss, aber gibt es sonst Wissenswertes?
 
Nicht ohne Radsensoren....

Ich möchte keinem zu nahe treten, aber bitte nicht ohne Sensoren....:(



Demnach ist die Deaktivierung unzulässig.

Zitate aus dem Schreiben des Ministeriums an den BRV (Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaníseur-Handwerk )

[...] Die nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen, die gemäß der Verordnung (EG) 661/2009 über TPMS verfügen müssen, mit Rädern ohne TPMS-Sensoren ist nicht zulässig.
Eine solche Ausrüstung stellt eine Abweichung zu der vorgenannten EG-Verordnung mit der Folge der Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges dar. [...] Ein nicht funktionstüchtiges TPMS-System wird bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als 'geringer Mangel' eingestuft, jedoch hat der Fahrzeughalter diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen. [...]"


Fazit:
Betriebserlaubnis erloschen, Bußgeld um 50 Euro und der Versicherungsschutz ist auch erloschen.....
Im Fall eines Unfalls kann von der Versicherung bis zur Haftungsobergrenze , so wie ich weiss , bis zu 10000 Euro Regress gefordert werden.:sry:
 
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