Der Raddurchmesser darf sich im Zusammenhang mit der Felgengröße nicht wesentlich ändern, da ja ansonsten die Tachoanzeige wegen des veränderten Radumfanges nicht mehr stimmen würde. Daher ist die Kombination Felgengröße zu Reifenquerschnitt fest vorgegeben, damit in Summe der Gesamtdurchmesser und damit der Gesamtumfang des Rades ungefähr gleich bleibt.