QASHQAI J10: Zuglast / Stützlast Anhängerkupplung

Hallo zusammen,
hat jemand gehört, ob man die Zuglast von gebremsten Anhängern beim QQ erhöhen kann.
Ich finde 1200 KG sind für so ein Auto zu wenig. Beim Toyota Avensis Kombi war das über den Händler auch möglich.

Gruß gerhard
 
1200 kg? Normal sind doch 1400 kg drin - zumindest bei Schaltgetriebe. Habe eine starre AHK mit 1960 kg von Westfalia, Stützlast 70 kg.
 
zulässige Anhängelast gebremst in kg

@ Gerhard
Wie kommst du auf nur 1200, bei mir steht 1400 im Fahrzeugschein.

@ kabel69
Wurde die bei Nissan eingebaut? Und wieso schreiben die dann in den Fahrzeugschein nur 1400.

Danke
 
Die AHK wurde vom Händler mit eingebaut und war Bestandteil des Kaufvertrags. Habe eine rosane Abnahmebescheinigung vom KÜS (wie Dekra oder TÜV) die aussagt, dass Feld 0.1 der Zulassung auf 1.960 kg zu ändern ist und Feld 22 bis 8% Steigung mit dieser Westfalia AHK möglich ist. Diesen Schein muss ich immer mitführen. Mir wurde vom KÜS selbst gesagt, dass eine tatsächliche Änderung des Fahrzeugscheins seit 2005 nicht mehr vorgenommen wird und dieser Änderungsnachweis in Fahrzeug mitgeführt ausreicht.
 
Eine Erhöhung der Zuglast ist mit einer starren AHK möglich.
muss aber auf jeden Fall in den Papieren eingetragen sein, oder die AHK muß dafür eine ABE haben.
Siehe hier.
Viele Grüße Mainy
 
muss aber auf jeden Fall in den Papieren eingetragen sein, oder die AHK muß dafür eine ABE haben.
Siehe hier. Speziell Beitrag #2.
Viele Grüße Mainy

In dem Schreiben vom KÜS steht drin:

...Nachweis gem. § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für Kupplungskugel mit Halterung des Herstellers Westfalia liegt eine Bauartgenehmigung oder ein Nachtrag nach § 22a StVZO mit der Genehmigungs-Nr: TP1222137309 vom 11.03.2009 vor...


Dieser Änderungsnachweis bestätigt dann nur noch den ordnungsgemäßen Anbau.
 

Off-Topic:
Link hier funzt.

Vielen Dank für den Link! Bin nun doch stutzig geworden und heute zur Zulassungsstelle gegangen. Und - siehe da - die Auflastung der AHK haben die mir sofort in die Papiere eingetragen! Diese AHK hat keine ABE, sondern nur eine Bauartgenehmigung nach § 19 Abs. 4 StVZO! Dies ist immer eintragungspflichtig. Hat 19,90 Euro Gebühr gekostet. Werde nachher mal noch meinen :mrgreen: aufklären...:shok:
 
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