Wie schon oben geschrieben: lediglich "Anhängerkupplung abnehmbar"
Das ich keinen vertragsrechtlichen Anspruch habe, kann ich mir schon denken. Allerdings weicht das verbaute Produkt ab von der Abbildung im Zubehör-Prospekt von NISSAN. Entsprechend auch meine "naive" Erwartungshaltung.
Zusätzlich steht ja auch noch die Frage im Raum, ob die verbaute Kupplung überhaupt eine Freigabe hat für mein Modell. Der 1,3er hat ja auch noch zusätzlich einen Feinstaubfilter verbaut. Für den neuen Diesel, soll es ja auch eine Sonderlösung geben.