Wenn der Fahrzeughersteller es schafft den, normalerweise durch die Herstellergarantie abgedeckten Defekt am Fahrzeug auf die nicht originale Rad/Reifenkombination als Verursacher abzuschieben, kann er die Garantie verweigern. Da gab es schon einige Fälle. Wenn z.B. die Einpresstiefe der Zubehörfelge anders ist als die ET der Originalfelge wird unter Umständen Fahrwerk, Lenkung oder die Radlager stärker belastet. Dies könnte der Garantiegeber zum Anlaß nehmen die Garantie u.U. zu verweigern.
Ich würde daher zumindest den original Radsatz bis Garantieablauf in den Keller legen und b.Bed. umrüsten.